Das einzig Gute,

was eine Flugannullierung bringen kann:

Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen

Leitfaden zur Forderung von Flugstornierung Entschädigung


Auf dem Weg zum Flughafen, Koffer gepackt, bereit für die Reise… nur um das rot blinkende Zeichen "Flug annulliert" neben Ihrer Destination auf der Abflugtafel zu sehen. Ist Ihnen das schon einmal passiert? Wenn ja, kennen Sie die Enttäuschung und Unannehmlichkeiten, wenn Sie Ihre Pläne nach der Ankunft entsprechend ändern müssen.

 

Leider sind diese Situationen unvorhersehbar und sind für die Passagiere oft eine (böse) Überraschung. Das einzig Gute, das sich aus einer Flugannullierung oder -verspätung ergeben kann, ist die Entschädigung, auf die Sie als Fluggast gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 (und auch dem britischen Recht) Anspruch haben.

 

Die Europäische Union gewährleistet Fluggastrechte und könnte Ihnen eine finanzielle Entschädigung von bis zu €600 (£520) garantieren, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum storniert wird. Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat diese Verordnung nach dem Brexit in sein innerstaatliches Recht übernommen, und britische Bürger können ebenfalls von diesem Rechtsschutz profitieren.

 

SkyRefund hat es sich zur Aufgabe gemacht, Reisenden bei der Geltendmachung ihrer rechtmäßigen Erstattungsansprüche zu helfen und sie bei allen damit verbundenen rechtlichen Verfahren zu unterstützen. Sie brauchen nicht die Fluggesellschaft anzurufen oder sich mit Formularen und anderen Dokumenten zu befassen, wir erledigen gerne alles für Sie. Sie können unseren kostenlosen Entschädigungsrechner nutzen, um Ihren Anspruch zu prüfen.

 

In diesem Artikel haben wir alles zusammengefasst, was Sie über Entschädigungsansprüche bei Flugstornierungen wissen müssen.

 

Wann steht Ihnen eine Flugstornierung Entschädigung zu?

Um Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung unter EU Verordnung 261/2004 zu haben, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Fluggesellschaft benachrichtigt Sie weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Stornierung

UND

anbietet keinen Alternativflug innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens im Verhältnis zu dem ursprünglich geplanten Flug.

  1. Ihr Flug startet planmäßig in einem EU-Land

ODER

Sie reisen mit einem Flug nach Europa, der von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

  1. Die Fluggesellschaft ist für die Störung verantwortlich.

Außergewöhnliche Umstände

Wie bereits erwähnt, muss die Fluggesellschaft die Verantwortung für die Annullierung tragen, damit Fluggäste im Falle eines annullierten Fluges Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, die als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Reisende können keine Erstattung verlangen, wenn ihr Flug aus einem der folgenden Gründe nicht angetreten wurde:

  • Schlechtes Wetter (extreme Bedingungen wie starker Regen oder ein heftiger Schneesturm)
  • Vogelschläge
  • Einschränkungen der Flugsicherung
  • Medizinische Notfälle
  • Zivile oder politische Unruhen
  • Sicherheitsbedrohungen (wie Sabotage oder Terroranschläge)

Fluggesellschaften versuchen häufig, Flugunterbrechungen mit Gründen wie „technische Probleme“, „betriebliche Umstände“ oder Streiks des Personals der Fluggesellschaft zu „entschuldigen“. Der Europäische Gerichtshof vertritt hier dennoch einen klaren Standpunkt: Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, ihre Flugzeuge in einem guten Zustand zu halten und ihr Personal so zu führen, dass ihre Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Wenn Ihr Flug also aufgrund technischer Schwierigkeiten oder eines ‘wildcat strike’ erheblich verspätet oder annulliert wird, haben Sie das uneingeschränkte Recht, Ihre Entschädigung gemäß EU261 zu fordern.

Höhe der Entschädigung 

Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug hängt hauptsächlich von der Entfernung der Reise ab, aber auch von der Ankunftszeit des Ersatzfluges (falls vorhanden). Das bedeutet, dass Sie notieren müssen, wann Ihr Ersatzflug an Ihrem endgültigen Zielort ankommt. Wenn die Gesamtdauer der Verspätung nicht erheblich ist, könnte Ihre Entschädigung beträchtlich reduziert werden.

Die Erstattung reicht von €250 bis €600 und die Bedingungen, unter denen Sie einen bestimmten Betrag erhalten, haben wir in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

Zwischen

3 - 4 Stunden Verspätung

Mehr als

4 Stunden/ Nie angekommen

Flugdistanz
€ 250 € 250 Alle Flüge bis 1.500 km
€ 400 € 400

*ECAA Flüge über 1.500 km und

alle anderen zwischen 1.500 und 3.500 km

€ 300  € 600  Alle andere Flüge über 3.500 km

Beachten Sie, dass EU261 für die Länder des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) gilt, der die folgende Länder und Territorien umfasst:

  • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
  • das Vereinigte Königreich;
  • Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln;
  • und Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, Schweiz.

Zusätzlich

Abgesehen von der rechtzeitigen Benachrichtigung über die Stornierung, muss die Fluggesellschaft Ihnen schnellstmöglich einen Ersatzflug ODER eine vollständige Erstattung des Ticketpreises (von dem ursprünglich gebuchten Flug) anbieten. Darüber hinaus sollte sie entweder Ihre Kosten für Verpflegung und Unterkunft übernehmen oder Ihnen einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort buchen, wenn die Stornierung nach dem ersten Abschnitt Ihrer Reise erfolgt ist.

 

All dies gilt auch dann, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, da die EU Verordnung 261/2004 und die britische Gesetzesbestimmungen (und tatsächlich auch das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten) die Fluggesellschaften dazu verpflichten, ihre Kunden im Falle von Flugunterbrechungen zu schützen. Zum Glück sollen die Fluglinien gemäß diesen Verordnungen auch Entschädigungen zahlen.

 

Dies bedeutet auch, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, Ihnen die vollen Kosten für Ihre Buchung zu erstatten, wenn Sie Anschlussflüge hatten und einen davon aufgrund der Annullierung verpasst haben. Beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn beide Flüge unter der gleichen Buchungsnummer gebucht wurden. Andernfalls wird Ihre Flugentschädigung nur für die Strecke des annullierten Fluges (und nicht für die gesamte Reise) berechnet.

 

Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie der Fluggesellschaft kein zusätzliches Geld schulden, wenn Sie für den Ersatzflug ein Klassen-Upgrade erhalten. Werden Sie dagegen zurückgestuft, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des ursprünglichen Ticketpreises.

 

Was sollten Sie tun, wenn Ihr Flug storniert wird?

 

  1. Bewahren Sie Ihre Bordkarte, die Buchungsbestätigung und den Nachweis auf, wann genau die Fluggesellschaft Sie über die Annullierung informiert hat. Dabei kann es sich um eine E-Mail, eine SMS oder eine Durchsage am Flughafen handeln, die für Ihren Entschädigungsanspruch entscheidend sein kann.
  2. Wenden Sie sich für weitere Informationen an den Kundendienst der Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach einem Ersatzflug.
  3. Wenn Sie einen Ersatzflug erhalten, notieren Sie sich die Abflug- und Ankunftszeiten.
  4. Wenn Sie am Flughafen warten und/oder übernachten müssen, bewahren Sie alle Quittungen für Essen, Getränke und Hotelübernachtungen auf, damit Sie eine Erstattung erhalten können.

 

Vergessen Sie nicht, dass die EU Fluggastrechte nicht nur, wenn Ihr Flug gestrichen wird, gelten. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung auch, wenn:


Das erfahrene Anwaltsteam von SkyRefund hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie eine Entschädigung beantragen möchten. Wir arbeiten nach dem Prinzip "No win, no fee" und begleiten und unterstützen Sie während des gesamten Vorgangs, um für Ihre Flugpassagier Rechte zu kämpfen. Geben Sie hier Ihre Flugdaten ein, um Ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen, und lassen Sie uns den Rest erledigen!