Ihre Rechte

Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung

Erhalte Entschädigung bis zu 600€ im Fall einer Überbuchung.

 

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Nichtbeförderung: Anspruch auf Entschädigung (2026)

 

Wurde Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, haben Sie nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600 – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung ist eine unfreiwillige Nichtbeförderung bei einem Flug aus der EU oder mit einer EU-Airline. SkyRefund setzt Ihren Anspruch durch: ohne Erfolg keine Gebühr.

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 Das Wichtigste in Kürze

  • Nichtbeförderung („denied boarding“) liegt vor, wenn die Airline Sie nicht mitnimmt, obwohl Sie eine gültige Buchung haben und rechtzeitig am Gate sind.
  • Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung steht Ihnen nach Artikel 7 EU261 eine Entschädigung von €250, €400 oder €600 zu – je nach Distanz.
  • Überbuchung ist der häufigste Grund, aber nicht der einzige – auch operative Gründe der Airline zählen.
  • Entschädigung ( 7), Erstattung/Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9) sind getrennte Rechte, die Sie nebeneinander haben.
  • Bei einer Herabstufung (Downgrade) erhalten Sie 30–75 % des Ticketpreises zurück ( 10).
  • In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen (§ 195 BGB).

 

Was bedeutet Nichtbeförderung?

Von einer Nichtbeförderung spricht man, wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, Sie zu befördern, obwohl Sie über eine bestätigte Buchung verfügen, rechtzeitig am Flugsteig erschienen sind und alle Beförderungsbedingungen erfüllen. Der Begriff ist weiter gefasst als „Überbuchung“: Auch wenn die Airline Ihren Sitzplatz aus betrieblichen Gründen anderweitig vergibt, handelt es sich um eine Nichtbeförderung.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Nichtbeförderung. Nur wer unfreiwillig zurückbleibt – also nicht gegen eine Gegenleistung auf den Platz verzichtet –, hat Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung nach Artikel 7 EU261.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung?

Ja – wenn die Nichtbeförderung unfreiwillig erfolgte, die Airline sie zu verantworten hat und der Flug unter die EU261 fällt (Abflug aus der EU mit beliebiger Airline oder Flug in die EU mit einer EU-Airline). Damit der Anspruch besteht, müssen Sie nach Artikel 2 und 3 der Verordnung drei Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind rechtzeitig zur angegebenen Zeit am Check-in bzw. am Gate erschienen.
  • Sie stellen kein Sicherheitsrisiko dar (z. B. keine Bedrohung, kein erkennbar gefährliches Verhalten).
  • Sie haben alle erforderlichen Reisedokumente vorgelegt (gültiger Ausweis/Reisepass, ggf. Visum, gültiges Ticket).

Sind alle drei Bedingungen erfüllt und verweigert die Airline dennoch das Boarding, liegt das Verschulden bei der Fluggesellschaft – und Ihr Anspruch besteht. Wird Ihnen das Boarding etwa fälschlich wegen vermeintlich fehlender Dokumente verweigert, ist das ein Fehler der Airline und löst die Entschädigung aus. Fehlt dagegen auch nur eine der Voraussetzungen, entfällt der Anspruch.

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern allein von der Distanz Ihrer Reise. Maßgeblich ist Artikel 7 EU261:

Entschädigung Flugdistanz Beispielroute (geprüft)
€250 Bis 1.500 km Berlin → Amsterdam (590 km)
€400 1.500 – 3.500 km Berlin → Athen (1.800 km)
€400 Über 3.500 km (innerhalb der EU) Berlin → Gran Canaria (3.615 km)
€600 Über 3.500 km (aus der EU heraus) Frankfurt → New York (6.190 km)


Maßgeblich ist die Großkreisentfernung (Luftlinie) zwischen Ihrem ersten Abflughafen und dem Endziel – bei durchgehender Buchung also die Gesamtstrecke, selbst wenn die Nichtbeförderung nur ein Teilstück betraf. Wichtig: Bei Flügen vollständig innerhalb der EU sind höchstens €400 vorgesehen, auch über 3.500 km. Die €600 gelten nur, wenn Start- oder Zielflughafen außerhalb der EU liegt.

Kürzung um 50 % möglich: Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an und erreichen Sie Ihr Ziel nur mit geringer Verspätung (bis 2 Stunden bei bis 1.500 km, bis 3 Stunden bei 1.500–3.500 km, bis 4 Stunden bei über 3.500 km), darf sie die Entschädigung nach Art. 7 Abs. 2 EU261 halbieren. Anders als bei Verspätungen ist die Entschädigung jedoch nicht an eine 3-Stunden-Schwelle gebunden – sie wird mit der Nichtbeförderung selbst fällig.

Überbuchung – der häufigste Grund für Nichtbeförderung

Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets, als Sitzplätze vorhanden sind, weil erfahrungsgemäß einige Passagiere nicht erscheinen. Erscheinen dennoch zu viele, bleibt für einzelne Reisende kein Platz – eine klassische unfreiwillige Nichtbeförderung, die die Airline selbst zu verantworten hat. Am Gate wird häufig nach Freiwilligen gefragt; nehmen Sie ein solches Angebot nicht vorschnell an, denn es liegt meist unter Ihrer gesetzlichen Entschädigung.

Wie Überbuchung im Detail funktioniert, wann ein Verzicht freiwillig oder unfreiwillig ist und wie Sie konkret vorgehen, lesen Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zur Entschädigung bei Überbuchung.

In 3 Schritten zu Ihrer Entschädigung

So setzen Sie Ihren Anspruch durch – ganz ohne juristische Vorkenntnisse:

Schritt 1 – Anspruch prüfen

Geben Sie Abflug- und Zielflughafen sowie Ihre Flugnummer in den kostenlosen Rechner ein. In unter zwei Minuten erfahren Sie, ob Ihre Nichtbeförderung unter EU261 fällt und welcher Betrag (€250, €400 oder €600) realistisch ist. Die Prüfung ist unverbindlich und kostet nichts.

Schritt 2 – Unterlagen sammeln

Halten Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung bereit. Sichern Sie außerdem den gesamten Schriftverkehr mit der Airline und, besonders wichtig, eine schriftliche Bestätigung, dass Ihnen das Boarding unfreiwillig verweigert wurde. Bewahren Sie Belege für Mahlzeiten, Hotel oder Ersatztransport auf – diese sind oft separat erstattungsfähig.

Schritt 3 – Fall einreichen und durchsetzen lassen

Reichen Sie Ihren Fall online bei SkyRefund ein. Unser Team prüft die Rechtslage, übernimmt die Kommunikation mit der Airline und setzt Ihren Anspruch durch – wenn nötig auch gerichtlich. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

Jetzt Anspruch prüfen – es dauert nur zwei Minuten.

Die Verspätung hat eine positive  Seite.

Du kannst eine Entschädigung von bis zu 600€ erhalten.

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Ihre weiteren Rechte: Erstattung, Ersatzbeförderung und Betreuung

Neben der Entschädigung haben Sie zwei weitere, davon unabhängige Rechte:

  • Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8): Sie wählen zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises (bei Anschlussflügen samt Rückflug zum Ausgangspunkt) und einer Ersatzbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
  • Betreuungsleistungen (Art. 9): Während der Wartezeit stehen Ihnen Mahlzeiten und Erfrischungen, bei Bedarf eine Hotelübernachtung samt Transfer sowie Kommunikationsmöglichkeiten zu.

Die EU261 legt keine Obergrenze für die Betreuungskosten fest. Übersteigen Ihre notwendigen Ausgaben den von der Airline angebotenen Gutschein, können Sie sich die Differenz gegen Vorlage der Quittungen erstatten lassen. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf.

Downgrade: Erstattung bei Herabstufung

Werden Sie auf Ihrem ursprünglichen oder dem Ersatzflug in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse befördert, haben Sie nach Artikel 10 EU261 Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises für den betroffenen Flug:

Flugdistanz Erstattung des Ticketpreises
Bis 1.500 km 30 %
1.500 – 3.500 km 50 %
Über 3.500 km 75 %


Werden Sie umgekehrt in eine höhere Klasse hochgestuft, darf die Airline dafür keinen Aufpreis verlangen.

Wann Sie keinen Anspruch haben

Der Anspruch entfällt, wenn Sie eine der drei Bedingungen nicht erfüllen – etwa zu spät am Gate erscheinen, die nötigen Reisedokumente nicht vorlegen können oder aus Sicherheitsgründen abgewiesen werden. Auch wenn die Verspätung am Gate nicht Ihre Schuld war (Stau, lange Sicherheitskontrolle), trägt die Airline dafür keine Verantwortung; eine Entschädigung besteht dann nicht.

Planen Sie deshalb ausreichend Puffer ein, beachten Sie eventuelle frühere Boardingzeiten bei „Priority Boarding“ und halten Sie Ausweis, Visum und Bordkarte griffbereit.

Bei einer reinen Überbuchung kann sich die Airline nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, da sie diese selbst verursacht. Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff in Wallentin-Hermann ./. Alitalia (C-549/07, 2008) eng definiert – betriebliche und vorhersehbare Gründe zählen nicht dazu.

Nichtbeförderung auf internationalen Flügen

Auch außerhalb der EU sind Sie geschützt. Je nach Abflug- oder Zielland gelten unterschiedliche Regelwerke:

Kanada: Flüge nach, von oder innerhalb Kanadas (APPR)

Nach den kanadischen Air Passenger Protection Regulations (APPR) richtet sich die Entschädigung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung nach der Ankunftsverspätung mit dem Ersatzflug:

  • Unter 6 Stunden: 900 CA$ (ca. €555)
  • 6 bis 9 Stunden: 1.800 CA$ (ca. €1.110)
  • Über 9 Stunden: 2.400 CA$ (ca. €1.480)

Türkei: Flüge mit türkischen Airlines (SHY)

Bei Flügen in die, aus der oder innerhalb der Türkei greift die türkische Fluggastrechteverordnung (SHY-Yolcu). Die Entschädigung ist – ähnlich wie bei EU261 – distanzabhängig:

  • Inlandsflüge: €100
  • Internationale Flüge bis 1.500 km: €250
  • Internationale Flüge 1.500–3.500 km: €400
  • Internationale Flüge über 3.500 km: €600

Brasilien: Flüge mit Abflug in Brasilien (ANAC)

Flüge ab einem brasilianischen Flughafen unterliegen der ANAC-Resolution Nr. 400/2016. Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung können Sie Betreuung, Umbuchung oder Erstattung sowie eine finanzielle Entschädigung verlangen:

  • Inlandsflüge: bis zu 250 Sonderziehungsrechte (SZR), ca. €305
  • Internationale Flüge: bis zu 500 SZR, ca. €610

Saudi-Arabien: Flüge mit saudischen Airlines (GACA)

Für Flüge von oder nach Saudi-Arabien mit einer saudischen Airline gelten die GACA-Bestimmungen. Sie haben Anspruch auf einen Alternativflug; lehnen Sie diesen ab, können Sie die Erstattung des nicht genutzten Ticketanteils plus eine Entschädigung in Höhe von 200 % des nicht genutzten Ticketpreises verlangen. Bei erheblicher Verspätung des Ersatzflugs können zusätzliche Ansprüche bestehen.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU261 in 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Nichtbeförderung stattfand (§ 199 BGB). Bei einer Nichtbeförderung im Jahr 2026 läuft die Frist somit bis zum 31. Dezember 2029. Reichen Sie Ihren Fall dennoch früh ein, solange alle Belege griffbereit sind.

Warum SkyRefund?

Mit einer Erfolgsquote von 98 % macht SkyRefund das Einfordern Ihrer Flugentschädigung unkompliziert – darauf vertrauen seit 2017 über 1 Million Passagiere.

Mit über 8 Jahren juristischer Erfahrung helfen wir Fluggästen weltweit. SkyRefund arbeitet nach dem Prinzip ohne Erfolg keine Gebühr: Nur wenn wir Ihre Entschädigung durchsetzen, fällt eine Gebühr von 35 % der Entschädigungssumme an. Andernfalls entstehen Ihnen keine Kosten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was zählt als Nichtbeförderung?

Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn die Airline Sie trotz gültiger Buchung und rechtzeitigem Erscheinen am Gate nicht mitnimmt – etwa wegen Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen. Der Begriff ist weiter als „Überbuchung“ und umfasst jede unfreiwillige Abweisung, die die Airline zu verantworten hat.

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Nichtbeförderung?

Je nach Distanz €250 (bis 1.500 km), €400 (1.500–3.500 km oder innerhalb der EU über 3.500 km) oder €600 (über 3.500 km aus der EU heraus). Grundlage ist Artikel 7 EU261. Der Betrag ist unabhängig vom Ticketpreis.

Was ist der Unterschied zwischen Nichtbeförderung und Überbuchung?

Überbuchung ist ein Grund für eine Nichtbeförderung – nämlich wenn mehr Tickets als Sitzplätze verkauft wurden. Nichtbeförderung ist der Oberbegriff und umfasst auch andere von der Airline verschuldete Fälle. Die Entschädigung nach EU261 ist in beiden Fällen identisch.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich zu spät am Gate war?

Nein. Eine der Voraussetzungen ist, dass Sie rechtzeitig am Check-in bzw. Gate erschienen sind. Auch wenn die Verspätung nicht Ihre Schuld war (z. B. Stau), ist die Airline dafür nicht verantwortlich, und der Anspruch entfällt.

Welche Rechte habe ich neben der Entschädigung?

Sie haben zusätzlich Anspruch auf Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises und Ersatzbeförderung (Art. 8) sowie auf Betreuung wie Mahlzeiten und ggf. Hotel (Art. 9). Diese Rechte bestehen unabhängig von der Entschädigung nach Art. 7.

Was passiert bei einem Downgrade?

Werden Sie in einer niedrigeren Klasse befördert als gebucht, erhalten Sie nach Artikel 10 EU261 30 %, 50 % oder 75 % des Ticketpreises für den betroffenen Flug zurück – gestaffelt nach Distanz. Ein Upgrade darf die Airline Ihnen dagegen nicht in Rechnung stellen.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland 3 Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres der Nichtbeförderung. Bei einem Vorfall im Jahr 2026 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029.

Was kostet mich SkyRefund?

SkyRefund arbeitet ohne Erfolg keine Gebühr. Nur wenn Ihre Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wird, behalten wir 35 % der Summe ein. Andernfalls entstehen Ihnen keine Kosten.

 

Quellen

Geprüft von Tsvetelina Botseva, Legal Counsel bei SkyRefund

Zuletzt geprüft: 30. Juni 2026