Es gibt nur eine positive Seite an einem verspäteten oder annullierten Flug
Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten
Ihre Fluggastrechte
Verordnung (EG) №261/2004 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und Annullierung, großer Verspätung oder Überbuchung.
Die Verordnung gilt für die Länder des Gemeinsamen Europäischen Luftraums (ECAA): die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, die Inseln Réunion, Mayotte St. Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln, sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, die Schweiz und Großbritannien.
Im Fall, dass Sie von einem ECAA-Land oder in ein ECAA-Land mit einer gemäß den Gesetzen der ECAA registrierten Fluggesellschaft fliegen und bei Ihrem Fluges eine der folgenden Verfehlungen festgestellt wird:
- Große Verspätung,
- Flugausfall (Annulierung),
- Nichtbeförderung, (verweigerter Zutritt an Bord)
- Überbuchung (Zuweisung eines Sitzplatzes einer unteren Preiskategorie), Haben Sie möglicherweise recht auf eine Entschädigung.
Nichtbeförderung (verweigerter Zutritt an Bord)
Falls Sie rechtzeitig eingecheckt und eine gültige Flugbuchung und einen gültigen Personalausweis/Reisepass gehabt haben und Ihnen trotzdem der Zutritt an Bord verweigert wurde, ist unter Umständen eine Entschädigung möglich. Diese bemisst sich an der Flugdistanz. Die Höhe der Entschädigungen ist wie folgt:
| Entschädigung | Entfernung | Beispiel für einen Flug |
|---|---|---|
| 250 € | Weniger als 1,500 km | London → Paris (343 km) |
| 400 € | 1,500 – 3,500 km | Edinburgh → Berlin (1,730 km) |
| 400 € | Mehr als 3,500 km (innerhalb der EU) | Lissabon → Stockholm (3,608 km) |
| 600 € | Mehr als 3,500 km (Abflug aus der EU) | Frankfurt → New York (6,202 km) |
Annullierung des Fluges
Wenn Ihr erster Flug annulliert wurde und Sie eine Verspätung hatten, weil die Fluggesellschaft ihren Flug umgebucht hat oder Sie ihr Endziel gar nicht erreichen konnten, haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Entschädigungen:
| Entschädigung | Entfernung | Beispiel für einen Flug |
|---|---|---|
| 250 € | Weniger als 1.500 km | London → Paris (343 km) |
| 400 € | 1,500 – 3,500 km | Edinburgh → Berlin (1,730 km) |
| 400 € | Mehr als 3,500 km (innerhalb der EU) | Lissabon → Stockholm (3,608 km) |
| 600 € | Mehr als 3,500 km (Abflug aus der EU) | Frankfurt → New York (6,202 km) |
In Fällen, in denen die Fluggesellschaft Sie über die Annulierung informiert hat:
- Mindestens 14 Tage vor dem Abflug laut Flugplan;
- Zwischen 14 und 7 Tagen im Voraus, wenn man Ihnen einen alternativen Flug angeboten hat, mit dem Sie nicht länger als 2 Stunden vor dem geplanten Flug abfliegen und nicht später als 4 Stunden nach dem annulierten Flug am Zielflughafen landen;
- Nicht weniger als 7 Tage im Voraus, wenn man Ihnen einen alternativen Flug angeboten hat, mit dem Sie nicht länger als 1 Stunde vor dem geplanten Flug abfliegen und nicht später als 2 Stunden nach dem annulierten Flug am Zielflughafen landen;
ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung auszuzahlen.
Im Fall, dass die Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Flugausfall infolge außergewöhnlicher Umstände erfolgte, ist sie nicht verpflichtet, den betroffenen Fluggästen eine Entschädigung auszuzahlen. Außergewöhnliche Umstände können Unwetter (meteorologische Erscheinungen, die den Flug verhindern), Streik, politische Instabilität, Terroranschläge, Sicherheitsrisiken usw. sein.
Verspätung
Im Fall, dass Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von über 3 Stunden erreicht haben (ausgenommen Verspätung infolge außergewöhnlicher Umstände), haben Sie Anspruch auf:
| Entschädigung | Entfernung | Beispiel für einen Flug |
|---|---|---|
| 250 € | Weniger als 1,500 km | London → Paris (343 km) |
| 400 € | 1,500 – 3,500 km | Edinburgh → Berlin (1,730 km) |
| 400 € | Mehr als 3,500 km (innerhalb der EU) | Lissabon → Stockholm (3,608 km) |
| 600 € | Mehr als 3,500 km (Abflug aus der EU) | Frankfurt → New York (6,202 km) |
Im Fall von Flugausfall, Verspätung oder Nichtbeförderung sind folgende Entschädigungen möglich:
- Rückerstattung des vollen Flugpreises/des Rückfluges
- Rückerstattung des Flugpreises. Und für den Fall, dass sie Zwischenstopps haben, ein Rückflug zum Abflug-Flughafen bei nächstmöglicher Gelegenheit;
- Umleitung zum Endziel bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen, bei erster Sitzplatzverfügbarkeit; oder
- Umleitung zu einem späteren Datum, bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen, bis zum Zielort je nach den verfügbaren freien Plätzen.
- Hilfeleistung (Recht auf Versorgung)
- Mahlzeiten und Getränke;
- Unterbringung in einem Hotel (wenn nötig) und Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
- Zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Überbuchung (Zuweisung eines Sitzplatzes niederer Preiskategorie)
Im Fall, dass Ihnen ein Sitzplatz in einer niedrigeren Kategorie zugewiesen wurde, als von Ihnen gebucht, haben Sie recht auf Rückerstattung eines Anteils vom Flugpreis, wie folgt:
- 30% – für Flüge bis 1500 km;
- 50% – für Flüge in ECAA über 1 500 km (ausgenommen Flüge zwischen ECAA und Überseedepartements Frankreichs) und alle anderen zwischen 1,500 km и 3,500 km;
- 75% – für alle anderen Flüge über 3,500 km.
Anspruch auf Entschädigung können Sie nur für den Flug erheben, bei dem die Überbuchung erfolgte (nicht für die gesamte Reise, falls Sie Transferflüge hatten).
Welche Rechte haben Sie auf internationalen Flügen weltweit?
Neben Flügen innerhalb Europas genießen Sie auch weltweit Fluggastrechte. Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche internationale Vorschriften. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Regelungen, die für internationale Flüge außerhalb der EU relevant sind.
Ihre Rechte auf Flügen mit türkischen Fluggesellschaften
Flüge mit einem Zwischenstopp in der Türkei unterliegen der türkischen Fluggastrechteverordnung (SHY). Diese Regelung gilt für Flüge, die von der Türkei abfliegen oder dort landen, sofern sie von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Ähnlich wie bei der EU-Verordnung 261/2004 können Passagiere eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € beanspruchen, abhängig von der Flugstrecke. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Flugverspätung von mehr als 3 Stunden bei Ankunft
- Flugannullierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug ohne angemessenen Alternativflug
- Unfreiwillige Nichtbeförderung, etwa aufgrund von Überbuchung
Zusätzlich muss die Störung auf Ursachen zurückzuführen sein, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. Personalplanung oder technische Probleme.
Ihre Rechte auf Flügen nach, von oder innerhalb Brasiliens
Flüge nach, von oder innerhalb Brasiliens unterliegen der ANAC-Resolution Nr. 400/2016. Diese Regelung gilt für alle Linienflüge – sowohl Inlands- als auch internationale Flüge –, die von einem brasilianischen Flughafen abfliegen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Charterflüge sind ebenfalls eingeschlossen, sofern einzelne Sitzplätze öffentlich verkauft werden.
Bei Flugverspätungen und -annullierungen haben Passagiere Anspruch auf materielle Unterstützungsleistungen, wie z. B. Essensgutscheine, Hotelübernachtungen und gegebenenfalls Transfers zum Hotel.
Eine finanzielle Entschädigung kann ausschließlich bei Nichtbeförderung geltend gemacht werden. Dabei gelten folgende Höchstbeträge:
- Bis zu 250 Sonderziehungsrechte (SZR) (ca. 310 €) bei Inlandsflügen
- Bis zu 500 SZR (ca. 620 €) bei internationalen Flügen
Wie bei anderen internationalen Fluggastrechteverordnungen besteht ein Anspruch auf Entschädigung nur, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich ist.
Ihre Rechte bei Flügen innerhalb Kanadas
Flüge nach, von oder innerhalb Kanadas – einschließlich Anschlussflügen – sind durch die kanadischen Fluggastrechtebestimmungen (Air Passenger Protection Regulations, APPR) geschützt. Bei Flugstörungen, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, haben Passagiere je nach Dauer der Verspätung und Größe der Airline Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Bei Flugverspätungen oder -annullierungen können folgende Entschädigungen geltend gemacht werden:
- 125 CA$ (ca. 77 €) bis 400 CA$ (ca. 245 €) bei Verspätungen zwischen 3 und 6 Stunden
- 250 CA$ (ca. 155 €) bis 700 CA$ (ca. 430 €) bei Verspätungen zwischen 6 und 9 Stunden
- 500 CA$ (ca. 308 €) bis 1.000 CA$ (ca. 616 €) bei Verspätungen von mehr als 9 Stunden
Zusätzlich besteht bei Nichtbeförderung ein Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 900 CA$ (ca. 555 €) und 2.400 CA$ (ca. 1.480 €), unabhängig von der Größe der Fluggesellschaft.
Ihre Rechte auf Flügen nach oder von Saudi-Arabien
Für Flüge nach oder von Saudi-Arabien gelten die Vorschriften der GACA-Verordnung. Für Flüge, die in Saudi-Arabien landen, besteht ein Anspruch auf Entschädigung nur, wenn der Flug von einer saudischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Eine Entschädigung kann unter anderem in folgenden Fällen geltend gemacht werden:
- Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden
- Flugannullierungen innerhalb von 60 Tagen vor Abflug
- Nichtbeförderung
- Herabstufung in eine niedrigere Reiseklasse
- Wartezeiten auf dem Rollfeld von mehr als 3 Stunden
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Art der Störung:
- Bei Flugverspätungen zwischen 3 und 6 Stunden: bis zu 50 Sonderziehungsrechte (SZR) (ca. 61 €)
- Bei Verspätungen von mehr als 6 Stunden: bis zu 150 SZR (ca. 183 €)
- Bei Flugannullierungen zwischen 60 Tagen und 24 Stunden vor Abflug: 50 % bis 150 % des Ticketpreises zuzüglich Rückerstattung
- Bei Nichtbeförderung: bis zu 200 % des Ticketpreises zuzüglich Rückerstattung
Bei Annullierungen und Nichtbeförderung besteht ein Anspruch auf Entschädigung nur dann, wenn der angebotene Alternativflug nicht angenommen wird.
Ihre Rechte auf Flügen nach, von oder innerhalb Brasiliens
Flüge nach, von oder innerhalb Brasiliens unterliegen der ANAC-Resolution Nr. 400/2016. Diese Regelung gilt für alle Linienflüge – sowohl Inlands- als auch internationale Flüge –, die von einem brasilianischen Flughafen abfliegen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Charterflüge sind ebenfalls eingeschlossen, sofern einzelne Sitzplätze öffentlich verkauft werden.
Bei Flugverspätungen und -annullierungen haben Passagiere Anspruch auf materielle Unterstützungsleistungen, wie z. B. Essensgutscheine, Hotelübernachtungen und gegebenenfalls Transfers zum Hotel.
Eine finanzielle Entschädigung kann ausschließlich bei Nichtbeförderung geltend gemacht werden. Dabei gelten folgende Höchstbeträge:
- Bis zu 250 Sonderziehungsrechte (SZR) (ca. 310 €) bei Inlandsflügen
- Bis zu 500 SZR (ca. 620 €) bei internationalen Flügen
Wie bei anderen internationalen Fluggastrechteverordnungen besteht ein Anspruch auf Entschädigung nur, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich ist.
Verpasste Transferflüge
Wenn Sie wegen Verspätung einen Transferflug verpasst und das Endziel mit über 3 Stunden Verspätung erreicht haben, haben Sie Recht auf Entschädigung.
Beachten Sie, dass dieses Recht nur dann entsteht, wenn Ihre Flüge direkt verbunden sind, d. h., wenn die Flüge denselben Buchungscode (Buchungsnummer, booking reference) haben.