Es gibt nur eine positive Seite an einem verspäteten oder annullierten Flug
Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten
Ihre Fluggastrechte: Entschädigung nach EU261 (2026)
Bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder Überbuchung haben Sie als Fluggast nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600 – bei einer Herabstufung zusätzlich auf eine anteilige Erstattung. Der Anspruch besteht unabhängig vom Ticketpreis, wenn die Airline die Störung zu verantworten hat. SkyRefund setzt ihn für Sie durch: ohne Erfolg keine Gebühr.
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Das Wichtigste in Kürze
- EU261 gilt für Flüge aus dem Europäischen Luftraum (ECAA) sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline.
- Vier Störungen lösen Ansprüche aus: Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung und Überbuchung.
- Die Entschädigung nach Artikel 7 beträgt €250, €400 oder €600 – je nach Distanz.
- Bei einer Verspätung muss Ihr Endziel um mindestens 3 Stunden später erreicht werden (EuGH, Sturgeon).
- Entschädigung ( 7), Erstattung/Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9) bestehen nebeneinander; bei Downgrade gilt Art. 10.
- In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen (§ 195 BGB).
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Die EU261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen im Europäischen Gemeinsamen Luftraum (ECAA) abfliegen, sowie für Flüge in diesen Raum hinein, sofern sie von einer dort registrierten Airline durchgeführt werden. Zum ECAA gehören die 27 EU-Staaten samt ihren Gebieten in äußerster Randlage (u. a. Kanarische Inseln, Madeira, Azoren, Réunion, Guadeloupe), außerdem Island, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich sowie die Westbalkanstaaten.
Ein Anspruch entsteht, wenn eine dieser vier Störungen vorliegt und die Fluggesellschaft sie zu verantworten hat: große Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder Überbuchung. Kann die Airline dagegen außergewöhnliche Umstände nachweisen – etwa Unwetter, Streiks Dritter oder Sicherheitsrisiken –, entfällt die Entschädigung.
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe hängt allein von der Distanz Ihrer Reise ab, nicht vom Ticketpreis. Maßgeblich ist Artikel 7 EU261, der drei feste Pauschalen vorsieht und für Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung gleichermaßen gilt:
| Entschädigung | Flugdistanz | Beispielroute (geprüft) |
|---|---|---|
| €250 | Bis 1.500 km | Berlin → Amsterdam (590 km) |
| €400 | 1.500 – 3.500 km | Berlin → Athen (1.800 km) |
| €400 | Über 3.500 km (innerhalb der EU) | Berlin → Gran Canaria (3.615 km) |
| €600 | Über 3.500 km (aus der EU heraus) | Frankfurt → New York (6.190 km) |
So wird die Distanz gemessen: Gerechnet wird die Großkreisentfernung (Luftlinie) zwischen Ihrem ersten Abflughafen und dem Endziel – nicht die tatsächlich geflogene Strecke. Bei einer durchgehenden Buchung mit Zwischenstopp zählt die Gesamtstrecke, selbst wenn nur ein Teilabschnitt gestört war.
Beispiel: Verpassen Sie wegen einer Verspätung auf dem Flug Frankfurt → Madrid Ihren Anschluss innerhalb der Buchung Frankfurt → Madrid → Bogotá, richtet sich die Entschädigung nach der Gesamtdistanz Frankfurt → Bogotá (rund 9.090 km) – also €600, obwohl der gestörte Abschnitt nur 1.420 km lang war.
Die €400-Obergrenze innerhalb der EU: Bei Flügen, die vollständig innerhalb der EU verlaufen, sind unabhängig von der Distanz höchstens €400 vorgesehen. Deshalb gibt es für Berlin → Gran Canaria (3.615 km) €400 statt €600. Die €600 gelten nur, wenn Start- oder Zielflughafen außerhalb der EU liegt.
Kürzung um 50 % möglich: Bei Annullierung und Nichtbeförderung darf die Airline die Entschädigung nach Art. 7 Abs. 2 EU261 halbieren, wenn sie eine Ersatzbeförderung anbietet und Sie Ihr Ziel nur mit geringer Verspätung erreichen:
- Bis 1.500 km: Ankunft höchstens 2 Stunden später
- 500 – 3.500 km: höchstens 3 Stunden später
- Über 3.500 km: höchstens 4 Stunden später
Beispiel: Auf einer 2.000-km-Strecke (€400) bleiben €200, wenn der Ersatzflug höchstens 3 Stunden nach der planmäßigen Ankunft landet. Wird die Schwelle überschritten, bleibt es bei der vollen Summe.
Pro Person und in Geld: Die Entschädigung steht jedem Fluggast einzeln zu – auch mitreisenden Kindern mit eigenem Ticket. Sie ist in bar oder per Überweisung auszuzahlen; einen Reisegutschein müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie ausdrücklich zustimmen (Art. 7 Abs. 3 EU261).
Ihre Rechte im Überblick
Verspätung
Erreichen Sie Ihr Endziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung, steht Ihnen nach Artikel 6 und 7 EU261 dieselbe Entschädigung zu wie bei einer Annullierung – das hat der Europäische Gerichtshof in der Sache Sturgeon (C-402/07, 2009) klargestellt. Details, Beispiele und Sonderfälle: Entschädigung bei Flugverspätung.
Annullierung
Bei einer Annullierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline Sie weniger als 14 Tage vorher informiert hat und kein ausreichender Alternativflug angeboten wurde (Art. 5 EU261). Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen. Mehr dazu: Entschädigung bei Flugstornierung.
Nichtbeförderung & Überbuchung
Wird Ihnen das Boarding unfreiwillig verweigert – meist wegen Überbuchung –, steht Ihnen nach Artikel 4 und 7 EU261 eine Entschädigung von €250 bis €600 zu. Ausführlich erklärt auf den Seiten zur Nichtbeförderung und zur Überbuchung.
Downgrade (Herabstufung)
Werden Sie in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse befördert, erhalten Sie nach Artikel 10 EU261 einen Teil des Ticketpreises für den betroffenen Flug zurück:
| Flugdistanz | Erstattung des Ticketpreises |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 30 % |
| 1.500 – 3.500 km | 50 % |
| Über 3.500 km | 75 % |
Ein Downgrade ist nicht mit einer Überbuchung zu verwechseln: Bei der Herabstufung fliegen Sie mit, nur in einer schlechteren Klasse. Ein Upgrade darf die Airline Ihnen nicht in Rechnung stellen.
In 3 Schritten zu Ihrer Entschädigung
So setzen Sie Ihren Anspruch durch – ganz ohne juristische Vorkenntnisse:
Schritt 1 – Anspruch prüfen
Geben Sie Abflug- und Zielflughafen sowie Ihre Flugnummer in den kostenlosen Rechner ein. In unter zwei Minuten erfahren Sie, ob Ihr Fall unter EU261 fällt und welcher Betrag realistisch ist. Die Prüfung ist unverbindlich und kostet nichts.
Schritt 2 – Unterlagen sammeln
Halten Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung bereit und sichern Sie den Schriftverkehr mit der Airline. Bewahren Sie Belege für Mahlzeiten, Hotel oder Ersatztransport auf, denn diese sind oft separat erstattungsfähig.
Schritt 3 – Fall einreichen und durchsetzen lassen
Reichen Sie Ihren Fall online bei SkyRefund ein. Unser Team prüft die Rechtslage, übernimmt die Kommunikation mit der Airline und setzt Ihren Anspruch durch – wenn nötig auch gerichtlich. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Jetzt Anspruch prüfen – es dauert nur zwei Minuten.
Die Verspätung hat eine positive Seite.
Du kannst eine Entschädigung von bis zu 600€ erhalten.
Ihre weiteren Rechte: Betreuung und Ersatzbeförderung
Unabhängig von der Entschädigung haben Sie bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung weitere Ansprüche:
- Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8): Wahl zwischen voller Erstattung des Ticketpreises (ggf. samt Rückflug zum Ausgangspunkt) und Weiterbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Betreuungsleistungen (Art. 9): Mahlzeiten und Getränke, bei Bedarf Hotelübernachtung samt Transfer sowie zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Eine Obergrenze für die Betreuungskosten gibt es nicht. Übersteigen Ihre notwendigen Ausgaben den angebotenen Gutschein, lassen Sie sich die Differenz gegen Vorlage der Quittungen erstatten.
Ihre weiteren Rechte: Betreuung und Ersatzbeförderung
Unabhängig von der Entschädigung haben Sie bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung weitere Ansprüche:
- Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8): Wahl zwischen voller Erstattung des Ticketpreises (ggf. samt Rückflug zum Ausgangspunkt) und Weiterbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Betreuungsleistungen (Art. 9): Mahlzeiten und Getränke, bei Bedarf Hotelübernachtung samt Transfer sowie zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Eine Obergrenze für die Betreuungskosten gibt es nicht. Übersteigen Ihre notwendigen Ausgaben den angebotenen Gutschein, lassen Sie sich die Differenz gegen Vorlage der Quittungen erstatten.
Fluggastrechte weltweit
Auch außerhalb des europäischen Luftraums sind Sie als Fluggast geschützt. Je nach Abflug- oder Zielland und Nationalität der Airline gelten eigene Regelwerke. Die folgende Übersicht ist die zentrale Referenz für internationale Strecken; alle Beträge in Euro sind Näherungswerte und schwanken mit dem Wechselkurs.
Türkei – SHY-Yolcu
Die türkische Fluggastrechteverordnung (SHY-Yolcu) gilt für Flüge, die in der Türkei starten oder landen, sofern sie von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Sie ist eng an die EU261 angelehnt.
Ein Anspruch besteht bei Verspätung von über 3 Stunden, Annullierung ohne rechtzeitige Information (innerhalb von 14 Tagen) sowie unfreiwilliger Nichtbeförderung – vorausgesetzt, die Airline hat die Störung (etwa durch Personalplanung oder technische Probleme) zu verantworten. Die Entschädigung ist distanzabhängig:
- Inlandsflüge: €100
- Internationale Flüge bis 1.500 km: €250
- Internationale Flüge 1.500–3.500 km: €400
- Internationale Flüge über 3.500 km: €600
Zusätzlich bestehen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und – falls nötig – eine Hotelübernachtung, vergleichbar mit der EU261.
Kanada – APPR
Die Air Passenger Protection Regulations (APPR) gelten für alle Flüge nach, von oder innerhalb Kanadas, einschließlich Anschlussflügen. Die Höhe hängt davon ab, ob die Störung im Verantwortungsbereich der Airline lag, wie lang die Verspätung ist und ob es sich um eine große oder kleine Fluggesellschaft handelt.
Bei Verspätung oder Annullierung im Verantwortungsbereich der Airline (nicht aus Sicherheitsgründen) richtet sich die Entschädigung nach der Ankunftsverspätung am Endziel:
| Ankunftsverspätung | Große Airline | Kleine Airline |
|---|---|---|
| 3 – 6 Stunden | 400 CA$ (ca. €245) | 125 CA$ (ca. €77) |
| 6 – 9 Stunden | 700 CA$ (ca. €430) | 250 CA$ (ca. €155) |
| Über 9 Stunden | 1.000 CA$ (ca. €615) | 500 CA$ (ca. €308) |
Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung gilt – unabhängig von der Größe der Airline – eine höhere, gestaffelte Entschädigung:
- Unter 6 Stunden: 900 CA$ (ca. €555)
- 6 bis 9 Stunden: 1.800 CA$ (ca. €1.110)
- Über 9 Stunden: 2.400 CA$ (ca. €1.480)
Liegt die Störung an Sicherheitsgründen, entfällt die Entschädigung – die Betreuung bleibt jedoch bestehen. Airlines müssen einen Anspruch innerhalb von 30 Tagen beantworten oder auszahlen.
Brasilien – ANAC-Resolution 400/2016
Die ANAC-Resolution Nr. 400/2016 gilt für alle Linienflüge sowie öffentlich verkaufte Charterflüge ab einem brasilianischen Flughafen – unabhängig von der Nationalität der Airline.
Anders als die EU261 sieht ANAC keine pauschale Entschädigung für Verspätung oder Annullierung vor, sondern gestaffelte Betreuungsleistungen nach Wartezeit:
- Ab 1 Stunde: Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon, Internet)
- Ab 2 Stunden: Verpflegung (Essensgutscheine)
- Ab 4 Stunden: Unterbringung und Transfer
Eine feste finanzielle Entschädigung gibt es nur bei Nichtbeförderung: bis zu 250 Sonderziehungsrechte (SZR, ca. €305) bei Inlandsflügen und bis zu 500 SZR (ca. €610) bei internationalen Flügen. Bei Verspätung und Annullierung haben Sie Anspruch auf Umbuchung oder volle Erstattung.
Saudi-Arabien – GACA
Die GACA-Bestimmungen gelten für Flüge von und nach Saudi-Arabien. Bei Flügen, die in Saudi-Arabien landen, greift die Verordnung nur, wenn eine saudische Airline den Flug durchführt. Die Entschädigung richtet sich nach der Art der Störung:
- Verspätung 3–6 Stunden: bis zu 50 SZR (ca. €61)
- Verspätung über 6 Stunden: bis zu 150 SZR (ca. €183)
- Annullierung (60 Tage bis 24 Stunden vor Abflug): 50–150 % des Ticketpreises plus Erstattung
- Nichtbeförderung: bis zu 200 % des Ticketpreises plus Erstattung
- Herabstufung in eine niedrigere Klasse: Erstattung der Preisdifferenz
- Wartezeit auf dem Rollfeld über 3 Stunden: Betreuung
Bei Annullierung und Nichtbeförderung besteht der Entschädigungsanspruch nur, wenn Sie den angebotenen Alternativflug ablehnen.
Verpasste Anschlussflüge
Verpassen Sie wegen einer Verspätung einen Anschlussflug und erreichen Ihr Endziel mit über 3 Stunden Verspätung, besteht ein Anspruch – vorausgesetzt, die Flüge stehen unter derselben Buchungsnummer. Wie das funktioniert, lesen Sie bei der Entschädigung bei Flugverspätung.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU261 in 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres der Störung (§ 199 BGB). Bei einem Vorfall im Jahr 2026 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029.
Ändert sich die EU261? Die Reform vom Juni 2026
Am 15. Juni 2026 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat vorläufig darauf, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) erstmals seit 2004 zu reformieren. Für Ihren Anspruch ändert sich dadurch zunächst nichts: Die 3-Stunden-Schwelle bei Verspätungen bleibt ebenso bestehen wie die Entschädigungsbeträge von €250 bis €600. Frühere Pläne, die Schwelle auf 4 oder 6 Stunden anzuheben, wurden verworfen.
Neu hinzu kommen verbraucherfreundliche Regelungen – etwa ein kostenloses Handgepäckstück im Basistarif und eine klarere, gesetzlich verankerte Liste außergewöhnlicher Umstände. Endgültig verabschieden muss das Parlament die Reform allerdings noch, voraussichtlich im Juli 2026, und in Kraft treten soll sie erst in der zweiten Jahreshälfte 2027. Bis dahin gelten die heutigen Regeln uneingeschränkt weiter. Lesen Sie unsere vollständige Analyse der EU261-Reform 2026.
Warum SkyRefund?
Mit einer Erfolgsquote von 98 % macht SkyRefund das Einfordern Ihrer Flugentschädigung unkompliziert – darauf vertrauen seit 2017 über 1 Million Passagiere.
Mit über 8 Jahren juristischer Erfahrung helfen wir Fluggästen weltweit. SkyRefund arbeitet nach dem Prinzip ohne Erfolg keine Gebühr: Nur wenn wir Ihre Entschädigung durchsetzen, fällt eine Gebühr von 35 % an. Andernfalls entstehen Ihnen keine Kosten. SkyRefund ist Teil der Association of Passenger Rights Advocates (APRA).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für welche Flüge gelten die EU-Fluggastrechte?
Für alle Flüge, die aus dem Europäischen Luftraum (ECAA) abfliegen – mit beliebiger Airline – sowie für Flüge in die EU, wenn sie von einer EU-Airline durchgeführt werden. Der ECAA umfasst die EU-27, Island, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Westbalkanstaaten.
Wie viel Entschädigung steht mir nach EU261 zu?
Je nach Distanz €250 (bis 1.500 km), €400 (1.500–3.500 km oder innerhalb der EU über 3.500 km) oder €600 (über 3.500 km aus der EU heraus). Der Betrag ist unabhängig vom Ticketpreis und gilt für Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung gleichermaßen.
Ab welcher Verspätung gibt es Entschädigung?
Ab 3 Stunden Verspätung am Endziel. Der Europäische Gerichtshof hat in der Sache Sturgeon (C-402/07) entschieden, dass eine große Verspätung der Annullierung gleichgestellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Überbuchung und Downgrade?
Bei einer Überbuchung wird Ihnen das Boarding verweigert (Nichtbeförderung, Art. 4/7) – Sie fliegen nicht mit. Bei einem Downgrade fliegen Sie mit, jedoch in einer niedrigeren Klasse (Art. 10), und erhalten 30–75 % des Ticketpreises zurück.
Wann muss die Airline nicht zahlen?
Wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweisen kann (z. B. Unwetter, Streiks Dritter, Sicherheitsrisiken) oder wenn die Störung nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt. Auch wer zu spät am Gate erscheint oder Reisedokumente nicht vorlegt, verliert den Anspruch.
Wie lange habe ich Zeit für meinen Anspruch?
In Deutschland 3 Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres der Störung. Bei einem Vorfall 2026 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029.
Was kostet mich SkyRefund?
SkyRefund arbeitet ohne Erfolg keine Gebühr. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung behalten wir 35 % der Entschädigung ein; andernfalls entstehen Ihnen keine Kosten.
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Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex, DE)
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- EuGH, Sturgeon u. a., C-402/07 (2009) · Wallentin-Hermann ./. Alitalia, C-549/07 (2008)
Geprüft von Tsvetelina Botseva, Legal Counsel bei SkyRefund
Zuletzt geprüft: 30. Juni 2026