Es gibt nur einepositive Seitean einem verspäteten oder annullierten Flug

Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten

Verordnung (EG) № 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und Annullierung, großer Verspätung oder Überbuchung.

Die Verordnung gilt für die Länder des Gemeinsamen Europäischen Luftraums (ECAA): die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lättland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn, Zypern), sowie Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, die Inseln Réunion, Mayotte, St. Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln, sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und die Schweiz.

Im Fall, dass Sie:

  • von einem ECAA-Land, oder
  • in ein ECAA-Land mit einer gemäß den Gesetzen der ECAA registrierten Fluggesellschaft fliegen

und bei Ihrem Fluges eine der folgenden Vefehlungen festgestellt wird:

  • große Verspätung,
  • Flugausfall (Annulierung),
  • Nichtbeförderung, (verweigerter Zutritt an Bord)
  • Überbuchung (Zuweisung eines Sitzplatzes einer unteren Preiskategorie), haben Sie möglicherweise Recht auf eine Entschädigung.

 

Nichtbeförderung (verweigerter Zutritt an Bord)

Falls Sie rechtzeitig eingecheckt und eine gültige Flugbuchung und einen gültigen Personalausweis/Reisepass gehabt haben und Ihnen trotzdem der Zutritt an Bord verweigert wurde, ist unter Umständen eine Entschädingung möglich. Diese bemisst sich an der Flugdistanz. Die Höhe der Entschädigungen sind wie folgt:

Summe

Distanz

EUR 250

Bis 1 500 km

EUR 400

Flüge in ECAA über 1 500 km und alle anderen zwischen 1 500 km und 3 500 km

EUR 600

Alle anderen Flüge, die oben nicht genannt werden, und über 3 500 km


Annullierung des Fluges

Wenn Ihr erster Flug annuliert wurde und Sie eine Verspätung hatten, weil die Fluggesellschaft ihren Flug umgebucht hat oder Sie ihr Endziel gar nicht erreichen konnten, haben Sie Recht auf eine der folgenden Entschädigungen:

Verspätung bis 2 Stunden

Verspätung zwischen 2 und 3 Stunden

Distanz

EUR 125

EUR 250

Bis 1 500 km

EUR 200

EUR 200

Flüge in ECAA über 1 500 km und alle anderen zwischen 1 500 km und 3 500 km

EUR 300

EUR 300

Alle anderen Flüge, die oben nicht genannt werden, über 3 500 km

Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden

Verspätung über 4 Stunden/ nicht gelandet

Distanz

EUR 250

EUR 250

Bis 1 500 km

EUR 400

EUR 400

Flüge in ECAA über 1 500 km und alle anderen zwischen 1 500 km und 3 500 km

EUR 300

EUR 600

Alle anderen Flüge, die oben nicht genannt werden, über 3 500 km

In Fällen, in denen die Fluggesellschaft Sie über die Annulierung informiert hat:

  • Mindestens 14 Tage vor dem Abflug laut Flugplan;
  • Zwischen 14 und 7 Tagen im Voraus, wenn man Ihnen einen alternativen Flug angeboten hat, mit dem Sie nicht länger als 2 Stunden vor dem geplanten Flug abfliegen und nicht später als 4 Stunden nach dem annulierten Flug am Zielflughafen landen;
  • Nicht weniger als 7 Tage im Voraus, wenn man Ihnen einen alternativen Flug angeboten hat, mit dem Sie nicht länger als 1 Stunde vor dem geplanten Flug abfliegen und nicht später als 2 Stunden nach dem annulierten Flug am Zielflughafen landen;

ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung auszuzahlen.

Im Fall, dass die Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Flugausfall infolge außergewöhnlicher Umstände erfolgte, ist sie nicht verpflichtet, den betroffenen Fluggästen eine Entschädigung auszuzahlen. Außergewöhnliche Umstände können Unwetter (meteorologische Erscheinungen, die den Flug verhindern), Streik, politische Instabilität, Terroranschläge, Sicherheitsrisiken usw. sein.

 

Verspätung

Im Fall, dass Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von über 3 Stunden erreicht haben (ausgenommen Verspätung infolge außergewöhnlicher Umstände) haben Sie Anspruch auf:

Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden

Verspätung über 4 Stunden

Distanz

EUR 250

EUR 250

Bis 1 500 km

EUR 400

EUR 400

Flüge in ECAA über 1 500 km und alle anderen zwischen 1 500 km und  3 500 km

EUR 300

EUR 600

Alle anderen Flüge, die oben nicht genannt werden, über 3 500 km

Im Fall von Flugausfall, Verspätung oder Nichtbeförderung sind folgende Entschädigungen möglich:

  1. Rückerstattung des vollen Flugpreises/ des Rückfluges
  • Rückerstattung des Flugpreises. Und für den Fall, dass sie Zwischenstopps haben, ein Rückflug zum Abflug-Flughafen bei nächstmöglicher Gelegenheit;
  • Umleitung zum Endziel bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen, bei erster Sitzplatzverfügbarkeit; oder
  • Umleitung zu einem späteren Datum, bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen, bis zum Zielort je nach den verfügbaren freien Plätzen.
  1. Hilfeleistung (Recht auf Versorgung)
  • Mahlzeiten und Getränke;
  • Unterbringung in einem Hotel (wenn nötig) und Transfer zwischen Hotel und Flughafen;
  • Zwei kostenlose Telefonate, Fax oder e-Mails.

 

Überbuchung (Zuweisung eines Sitzplatzes niederer Preiskategorie)

Im Fall, dass Ihnen ein Sitzplatz in einer niedrigeren Kategorie zugewiesen wurde, als von Ihnen gebucht, haben Sie Recht auf Rückerstattung eines Anteils vom Flugpreis, wie folgt:

  • 30% – für Flüge bis 1500 km;
  • 50% – für Flüge in ECAA über 1 500 km (ausgenommen Flüge zwischen ECAA und Überseedepartaments Frankreichs) und alle anderen zwischen 1 500 km и 3 500 km;
  • 75% – für alle anderen Flüge über 3 500 km.

Anspruch auf Entschädigung können Sie nur für den Flug erheben, bei dem die Überbuchung erfolgte (nicht für die gesamte Reise, falls Sie Transferflüge hatten).

 

Verpasste Transferflüge

Wenn Sie wegen Verspätung einen Transferflug verpasst haben und das Endziel mit über 3 Stunden Verspätung erreicht haben, haben Sie Recht auf Entschädigung.

Beachten Sie, dass dieses Recht nur dann entsteht, wenn Ihre Flüge direkt verbunden sind, d.h. wenn die Flüge denselben Buchungscode (Buchungsnummer, booking reference) haben.