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Flugverspätung Entschädigung: Wie viel steht Ihnen 2026 zu?
Bei einer Flugverspätung von 3 oder mehr Stunden haben Sie nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600 pro Person – vorausgesetzt, Ihr Flug startete von einem Flughafen in der EU oder dem Vereinigten Königreich (oder landete dort mit einer europäischen Fluggesellschaft) und die Airline hat die Verspätung zu verantworten. SkyRefund übernimmt den gesamten Anspruch nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Gebühr“: Sie zahlen nur, wenn wir Ihr Geld durchsetzen.
Kam Ihr Flug aus Frankfurt, München, Berlin oder einem anderen europäischen Flughafen Stunden zu spät an, steht Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine feste Geldsumme zu. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie anspruchsberechtigt sind, wie viel Sie fordern können und wie Sie starten. Prüfen Sie einen konkreten Flug direkt mit unserem Entschädigungsrechner.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob Sie Anspruch haben, hängt davon ab, wo Ihr Flug startet und welche Airline ihn durchführt. Jeder Flug ab der EU oder dem Vereinigten Königreich ist abgedeckt.
- Eine Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Ziel ist je nach Flugstrecke zwischen €250 und €600 wert.
- Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis.
- Bei außergewöhnlichen Umständen (Unwetter, Streiks der Flugsicherung) entfällt die Entschädigung – das Recht auf Betreuung (Essen, Hotel) bleibt aber bestehen.
- Langstrecken zahlen am meisten: Ein Transatlantikflug mit 4+ Stunden Verspätung ist die vollen €600 wert.
- In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen (§ 195 BGB) – auch ältere Flüge zählen also oft noch.
Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung?
Ja – es kommt auf zwei Dinge an: das Land, aus dem Ihr Flug startet, und die Fluggesellschaft, die ihn durchführt. Jeder Flug, der von einem Flughafen in der EU oder dem Vereinigten Königreich abhebt, ist abgedeckt, egal mit welcher Airline. Ein Flug, der in der EU landet, ist nur dann gedeckt, wenn ihn eine europäische Fluggesellschaft durchführt.
Bei einer Hin- und Rückreise ist Ihr Rückflug nach Deutschland fast immer abgedeckt, da er von einem EU-Flughafen startet. Mehr dazu in unserem Leitfaden zu Ihren Fluggastrechten und unserem EU261-Ratgeber.
Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Entschädigung ist ein fester Betrag, der sich nach der Flugdistanz richtet – nicht nach Ihrem Ticketpreis. Nach EU261 ist eine Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Endziel je nach Distanz €250, €400 oder €600 wert. Ein Transatlantikflug, der 4+ Stunden zu spät landet, ist die vollen €600 wert.
| Flugdistanz | Verspätung | Entschädigung | Beispielroute |
|---|---|---|---|
| Bis 1.500 km | ab 3 Std. | €250 | Frankfurt–Berlin (431 km) |
| 1.500–3.500 km | ab 3 Std. | €400 | Frankfurt–Athen (1.816 km) |
| Über 3.500 km | 3 bis 4 Std. | €300* | Frankfurt–New York (6.189 km) |
| Über 3.500 km | ab 4 Std. | €600 | Frankfurt–New York (6.189 km) |
* Auf Langstrecken über 3.500 km wird die Entschädigung um 50 % gekürzt (auf €300), wenn die Verspätung am Ziel zwischen 3 und 4 Stunden liegt. Die vollen €600 gibt es erst ab 4 Stunden Verspätung (Art. 7 Abs. 2 EU261).
Die Distanz wird als Luftlinie vom ersten Abflughafen bis zum Endziel gemessen, auch wenn Sie unterwegs umsteigen.
Wann ist ein verspäteter Flug entschädigungsberechtigt?
Vier Voraussetzungen entscheiden über Ihren Anspruch nach EU261:
- Ihr Flug startete von einem EU- oder UK-Flughafen, oder er landete in der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft.
- Sie kamen mit 3 oder mehr Stunden Verspätung am Endziel an (auf Langstrecken 4+ Stunden für den vollen Betrag).
- Die Verspätung lag im Verantwortungsbereich der Airline – etwa Personalmangel, technische Defekte oder Überbuchung, nicht außergewöhnliche Umstände.
- Sie hatten eine bestätigte Buchung und haben rechtzeitig eingecheckt.
Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft, nicht beim Abflug. Maßgeblich ist der Moment, in dem sich die erste Flugzeugtür öffnet (EuGH, Germanwings/Henning, C-452/13). Verpassen Sie wegen eines verspäteten Zubringers Ihren Anschluss, sind Sie ebenfalls geschützt – mehr dazu in unserem Ratgeber zum verpassten Anschluss.
Welche Flüge sind abgedeckt?
Ob Ihr Flug unter die EU261 oder UK261 fällt, entscheidet sich nach zwei einfachen Grundsätzen. Erstens: Jeder Flug, der von einem Flughafen in der EU oder im Vereinigten Königreich startet, ist gedeckt – unabhängig von der Airline. Zweitens: Ein Flug, der von außerhalb nach Europa führt, ist nur gedeckt, wenn eine europäische (bei Ankunft im UK auch eine britische) Fluggesellschaft ihn durchführt. Zur EU261 zählen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
| Ihr Flug | Gedeckt? | Warum |
|---|---|---|
| Start ab EU-Flughafen, jede Airline (z. B. Frankfurt–New York mit United) | Ja | Jeder Flug ab der EU ist gedeckt |
| Start ab UK-Flughafen, jede Airline (z. B. London–Berlin) | Ja | Jeder Flug ab dem UK ist gedeckt (UK261) |
| USA in die EU mit europäischer Airline (z. B. New York–Frankfurt mit Lufthansa) | Ja | Gedeckt, weil eine EU-Airline ihn durchführt |
| USA in die EU mit US-Airline (z. B. New York–Frankfurt mit Delta) | Nein | US-Airline mit Ziel EU ist nicht gedeckt |
Kurz: Jeder Flug aus Europa ist gedeckt, egal mit welcher Airline. Ein Flug nach Europa ist nur gedeckt, wenn eine europäische Airline ihn durchführt.
Gut zu wissen: Bei Umsteigeverbindungen, die als eine einzige Buchung gebucht wurden, kommt es auf den ersten Abflugort an. Startet Ihre Reise an einem EU-Flughafen, ist in der Regel die gesamte Verbindung gedeckt – auch Teilstrecken außerhalb Europas. Maßgeblich für die Verspätung ist dabei die Ankunftszeit am Endziel, nicht an einem Zwischenstopp.
So machen Sie Ihre Entschädigung geltend
SkyRefund bearbeitet EU261-Ansprüche (sowie UK261-Ansprüche für Flüge von und nach Großbritannien) nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Gebühr“. Der gesamte Ablauf umfasst drei Schritte:
Schritt 1: Anspruch prüfen
Stellen Sie sicher, dass drei Dinge zutreffen: (1) Ihr Flug ist mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Endziel angekommen, (2) die Ursache lag im Verantwortungsbereich der Airline und war kein außergewöhnlicher Umstand (z. B. Unwetter oder ein Streik der Flugsicherung), und (3) Ihre Route fällt unter die EU261 – oder eine der oben genannten internationalen Regelungen. Geben Sie Ihre Flugnummer und Ihre Reisedaten in den kostenlosen Entschädigungsrechner ein. So sehen Sie in unter zwei Minuten, ob Ihr Flug gedeckt ist und welcher Betrag Ihnen zusteht.
Schritt 2: Unterlagen sammeln
Bereithalten sollten Sie: Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket, die Buchungsnummer, den Reiseverlauf, eine schriftliche Bestätigung der Verspätung durch die Airline (E-Mail, App-Benachrichtigung oder Foto der Anzeigetafel) sowie Belege für Mehrkosten, die durch die Verspätung entstanden sind (Verpflegung, Übernachtung, Transport). Falls zutreffend, halten Sie außerdem einen Nachweis der unfreiwilligen Nichtbeförderung bereit.
Schritt 3: Anspruch einreichen
Übermitteln Sie Ihren Fall über das SkyRefund-Antragsformular. Das SkyRefund-Rechtsteam übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Airline – notfalls bis zum Gerichtsverfahren. Unkomplizierte Fälle sind in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen erledigt; strittige Fälle können 2 bis 6 Monate dauern, wenn eine gerichtliche Durchsetzung nötig wird. Sie zahlen nur im Erfolgsfall: Die SkyRefund-Gebühr beträgt 35 % der Entschädigung und wird ausschließlich bei erfolgreicher Auszahlung abgezogen.
Die Verspätung hat eine positive Seite.
Du kannst eine Entschädigung von bis zu 600€ erhalten.
Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung – wo liegt der Unterschied?
Diese drei Fälle werden oft verwechselt. Die Beträge sind identisch, aber die Regeln unterscheiden sich:
- Verspätung: Der Flug findet statt, Sie landen aber 3+ Stunden zu spät. Es gilt der distanzbasierte Betrag oben.
- Annullierung: Der Flug fällt ganz aus. Sie haben Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder einen Ersatzflug (Art. 8) – plus Entschädigung (Art. 7), wenn die Airline weniger als 14 Tage vorher informiert hat.
- Nichtbeförderung: Sie werden gegen Ihren Willen nicht befördert, meist wegen Überbuchung. Hier steht Ihnen dieselbe Entschädigung wie bei einer Verspätung zu.
Mehr Details in unseren Ratgebern zur Entschädigung bei Flugausfall und zur Entschädigung bei Nichtbeförderung.
Ihr Recht auf Betreuung (Art. 9)
Unabhängig von der Entschädigung müssen Fluggesellschaften Sie während langer Wartezeiten betreuen. Diese Betreuungsleistungen nach Artikel 9 EU261 umfassen Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, zwei kostenlose Kommunikationsmittel (z. B. Anrufe oder E-Mails) sowie – bei einer Verschiebung auf den Folgetag – eine Hotelübernachtung samt Transfer zwischen Flughafen und Hotel.
Wichtig: Das Recht auf Betreuung gilt auch dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht und Sie keinen Anspruch auf die Entschädigung nach Art. 7 haben. Bewahren Sie alle Belege auf – zahlt die Airline vor Ort nicht, können Sie die Kosten später zurückfordern.
Wann Sie keinen Anspruch haben: außergewöhnliche Umstände
Liegt die Verspätung außerhalb der Kontrolle der Airline, entfällt die Entschädigung. Solche außergewöhnlichen Umstände sind unter anderem:
- Unwetter, das einen sicheren Flugbetrieb verhindert
- Anweisungen und Beschränkungen der Flugsicherung sowie Flughafenschließungen
- Streiks von Flughafen- oder Flugsicherungspersonal (nicht jedoch Streiks der eigenen Belegschaft der Airline)
- Sicherheitsrisiken, politische Instabilität oder Vogelschlag
Technische Defekte zählen in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand (EuGH, Wallentin-Hermann, C-549/07). Beruft sich die Airline zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände, lohnt sich die Prüfung Ihres Anspruchs. Genau hier unterstützt Sie das Team von SkyRefund.
Internationale Flüge: Ihre Rechte außerhalb der EU
Die EU261 (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) deckt die meisten Flüge ab, die für Reisende ab Deutschland relevant sind. Reisen Sie jedoch außerhalb Europas, können andere Regelungen greifen. SkyRefund setzt Ansprüche in sechs Rechtsräumen durch und prüft für Sie, welche Regelung im Einzelfall das beste Ergebnis bringt. Welche Entschädigung Ihnen zusteht, hängt von der jeweiligen Regelung, der Verspätungsdauer und der Flugdistanz ab.
Flugverspätung bei Flügen in die oder aus der Türkei (SHY)
Fliegen Sie in die Türkei, aus der Türkei oder mit einer türkischen Fluggesellschaft (z. B. Turkish Airlines, Pegasus, SunExpress), schützt Sie die SHY-Yolcu-Regelung. Sie orientiert sich eng an der EU261: Ein Anspruch besteht, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel ankommt und die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline lag. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
- Inlandsflüge innerhalb der Türkei: €100
- Internationale Flüge bis 1.500 km: €250
- Internationale Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: €400
- Internationale Flüge über 3.500 km: €600
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen – Verpflegung und Getränke sowie bei längeren Verspätungen eine Hotelunterkunft samt Transfer zum Hotel.
Flugverspätung bei Flügen aus Saudi-Arabien (GACA)
Die saudi-arabische GACA-Regelung gilt für alle Flüge ab einem saudi-arabischen Flughafen sowie für Flüge nach Saudi-Arabien, die von einer saudischen Airline (z. B. Saudia, Flynas) durchgeführt werden. Bei einer Verspätung richtet sich Ihre Entschädigung nach der Dauer der Ankunftsverspätung:
- Verspätung von 3 bis 6 Stunden: 50 SDR (ca. €61)
- Verspätung über 6 Stunden: 150 SDR (ca. €183)
Ab 2 Stunden Verspätung können Sie Ihren Flug stornieren und den vollen Ticketpreis erstattet bekommen. Ab 5 Stunden dürfen Sie den Flug wie eine Annullierung behandeln und die entsprechende Entschädigung für eine Flugannullierung verlangen. Auch bei Verspätungen auf dem Rollfeld haben Sie Rechte: Sitzen Sie länger als 3 Stunden im Flugzeug am Boden fest, können Sie aussteigen und verlangen, dass der Flug als annulliert behandelt wird.
Flugverspätung bei Flügen von, nach oder innerhalb Kanadas (APPR)
Für Flüge von, nach oder innerhalb Kanadas gelten die Air Passenger Protection Regulations (APPR). War die Störung durch die Airline vermeidbar, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Die Höhe hängt von der Größe der Fluggesellschaft und der Dauer der Ankunftsverspätung ab:
- 3 bis 6 Stunden Verspätung: zwischen 125 CAD (ca. €85) und 400 CAD (ca. €270)
- 6 bis 9 Stunden Verspätung: zwischen 250 CAD (ca. €170) und 700 CAD (ca. €470)
- Über 9 Stunden Verspätung: zwischen 500 CAD (ca. €335) und 1.000 CAD (ca. €670)
Die höheren Beträge gelten bei großen Fluggesellschaften (ab 12 Mio. Passagieren pro Jahr), die niedrigeren bei kleineren Airlines. Hinzu kommen Verpflegung und – bei einer Übernachtung – Hotelunterkunft samt Transfer.
Flugverspätung bei Flügen aus Brasilien (ANAC)
Alle Flüge ab einem brasilianischen Flughafen fallen – unabhängig von der Nationalität der Airline – unter die ANAC-Resolution Nr. 400/2016. Bei Verspätungen stehen Betreuung und Unterstützung im Vordergrund. Sie haben Anspruch auf Statusaktualisierungen alle 30 Minuten sowie auf materielle Hilfe:
- Verpflegungs- und Getränkegutscheine (ab 2 Stunden)
- Unterkunft bei längeren Verspätungen (ab 4 Stunden)
- Transfer zum Hotel
Bei erheblichen Verspätungen können Sie zwischen einer Erstattung und einer alternativen Beförderung wählen, die besser zu Ihren Plänen passt. Eine feste Geldentschädigung sieht das brasilianische Recht bei reinen Verspätungen in der Regel nicht vor – diese gibt es nur bei Nichtbeförderung (denied boarding).
Greifen auf einer Route zwei Regelungen (etwa bei einem Flug ab einem EU-Flughafen in die Türkei: EU261 und SHY), machen Sie den Anspruch nur unter einer Regelung geltend – derjenigen mit dem besseren Ergebnis. SkyRefund prüft das automatisch für Sie.
Wie lange haben Sie Zeit für Ihren Anspruch?
In Deutschland verjähren Ansprüche nach EU261 in 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Flugstörung eingetreten ist (§ 199 BGB). Ein verspäteter Flug aus dem Jahr 2023 kann also noch bis Ende 2026 geltend gemacht werden. Reichen Sie Ihren Anspruch dennoch so früh wie möglich ein – je frischer der Fall, desto reibungsloser die Durchsetzung.
Kommt die Airline ihren Pflichten nicht nach, ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Durchsetzungsstelle. Bei grenzüberschreitenden Fällen hilft zudem das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).
Warum SkyRefund?
Mit einer 98 % Erfolgsquote macht SkyRefund das Durchsetzen Ihrer Entschädigung unkompliziert – und genießt deshalb das Vertrauen von über 1 Million Passagieren seit 2017.
Wir unterstützen Fluggäste in 12 Sprachen und 6 Rechtsräumen (EU, UK, Kanada, Saudi-Arabien, Brasilien und USA) dabei, ihre Rechte durchzusetzen. SkyRefund arbeitet nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Gebühr“; unsere Standardgebühr beträgt 35 % des Entschädigungsbetrags. Zum Start genügt unser Entschädigungsrechner – ganz ohne komplizierte Rechnerei.
Ändert sich die EU261? Die Reform vom Juni 2026
Am 15. Juni 2026 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung, um die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) zum ersten Mal seit 2004 zu reformieren. Für Ihren Anspruch ändert sich vorerst nichts. Die Einigung behält die 3-Stunden-Schwelle bei Verspätungen und die Entschädigungsbeträge von €250 bis €600 unverändert bei, nachdem frühere Vorschläge, die Schwelle auf 4 oder 6 Stunden anzuheben, fallen gelassen wurden.
Hinzu kommen verbraucherfreundliche Maßnahmen, etwa ein kostenloses Handgepäckstück im Basistarif und eine klarere, gesetzlich festgelegte Liste außergewöhnlicher Umstände. Die Reform muss noch endgültig vom Parlament verabschiedet werden – erwartet für Juli 2026 – und soll erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die heutigen Regeln in vollem Umfang. Lesen Sie unsere vollständige Analyse der EU261-Reform 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Entschädigung bekomme ich bei einer Flugverspätung?
Je nach Flugdistanz €250, €400 oder €600 pro Person, wenn Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel ankommen. Auf Langstrecken über 3.500 km gibt es den vollen Betrag von €600 erst ab 4 Stunden Verspätung.
Ab wann gilt ein Flug als verspätet im Sinne der EU261?
Maßgeblich ist die Ankunft, nicht der Abflug. Ein Flug ist entschädigungsberechtigt, wenn Sie 3 oder mehr Stunden später als geplant am Endziel ankommen. Gemessen wird ab dem Öffnen der ersten Flugzeugtür.
Bekomme ich auch bei einem Streik eine Entschädigung?
Das kommt darauf an. Streikt die eigene Belegschaft der Airline, gilt das meist als beherrschbar und Sie haben Anspruch. Streiken dagegen Flughafen- oder Flugsicherungspersonal, gilt dies in der Regel als außergewöhnlicher Umstand ohne Entschädigung.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch einzureichen?
In Deutschland 3 Jahre ab dem Ende des Jahres der Flugstörung (§ 195 BGB). Auch Flüge aus den Vorjahren können also häufig noch geltend gemacht werden.
Was kostet mich SkyRefund?
Nichts im Voraus. SkyRefund arbeitet nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Gebühr“. Nur im Erfolgsfall fällt eine Gebühr von 35 % des durchgesetzten Betrags an.
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Quellen
Geprüft von Tsvetelina Botseva, Rechtsberaterin bei SkyRefund · Zuletzt geprüft: 26.06.2026