Das einzig Gute,
was eine Flugverspätung bringen kann
Sie können bis zu 600€ Entschädigung bekommen
Ihr Leitfaden zur Forderung von Flugverspätung Entschädigung
Wenn Sie stets Ihre Reiselust ausleben möchten, sind Sie wahrscheinlich ein häufiger Flughafenbesucher. Reisen mit Flugzeugen kann zweifelsohne schnell und bequem sein, aber leider auch gelegentlich zu unangenehmen Situationen für Fluggäste führen.
Wer oft fliegt, muss mindestens einmal eine Flugverspätung oder -stornierung erlebt haben. Manchmal gibt es eine vernünftige Erklärung, wie Unwetter. In den meisten Fällen werden Reisende jedoch ohne Erklärung für die Flugunterbrechung warten gelassen.
Die gute Nachricht ist, dass Sie als Fluggäste in solchen Fällen bestimmte Rechte haben, die durch europäisches und britisches Recht gewährleistet sind. Natürlich werden Ihre Rechte nur dann durch die Gesetzgebung der Europäischen Union geschützt, wenn Sie vom oder zum alten Kontinent fliegen.
Flugpassagiere haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung. Gemäß der EU- Verordnung 261/2004 und britischem Recht können Sie bis zu 600 € erhalten, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden verspätet ist oder weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird.
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Sie eine finanzielle Entschädigung fordern, auch falls Ihr Flug annulliert oder Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird.
Die Mission von SkyRefund ist es, die Rechte von Flugpassagieren zu schützen. Prüfen Sie hier Ihren Anspruch, indem Sie einfach Ihre Reisedaten (Flugnummer, Abflughafen und Ankunftsflughafen, usw.) eingeben, und lassen Sie uns den Rest erledigen. Wir werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen und den Prozess für Sie führen.
In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie über die Einforderung Ihrer Entschädigung bei einer Flugverspätung wissen müssen.
Wann steht Ihnen eine Flugverspätung Entschädigung zu?
Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung bei einem gebuchten Flug haben.
- Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt Ihr Flug als verspätet, wenn er mehr als 3 Stunden nach der ursprünglich geplanten und angekündigten Ankunftszeit am Endziel ankommt.
- Ihr Flug hebt an einem Flughafen in der EU ab oder Sie fliegen von außerhalb der EU in ein Land innerhalb der EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat.
Außergewöhnliche Umstände
Unter Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens lesen wir das Folgende:
„Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass (...) es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.“
Flüge sind oft wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände verspätet. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Störung ist und die Passagiere leider keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Die unten genannten Situationen zählen zu außergewöhnlichen Umständen:
- Schlechtes Wetter;
- Flughafen- oder Fluglotsenstreiks;
- Vogelschlag;
- Einschränkungen von Fluglotsen (z. B. Landebahnsperrung);
- Politische und zivile Unruhen;
- Sicherheitsrisiko/Bedrohungen am Flughafen.
Wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben, stehen technische Defekte auf dieser Liste nicht. Jede Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dass ihre Flugzeuge gut gewartet und funktionsfähig sind. Daher können Sie zu Recht eine Entschädigung fordern, wenn Ihr Flug aufgrund eines mechanischen Problems verspätet ist. Die Fluggesellschaft kann sich dann auf keine außergewöhnlichen Umstände berufen.
Ein weiteres wichtiges Detail ist, dass nicht mehr alle Streiks als Ereignisse höherer Gewalt gelten. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2018 liegen interne „Wildcat strikes“ des Airline-Personals, die durch die Umstrukturierung der Fluggesellschaft provoziert wurden, in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Verspätet sich ein Flug aus diesem Grund, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen.
Höhe der Entschädigung
Sie können die folgende Tabelle einsehen und prüfen, wie viel Erstattung Ihnen zusteht, basierend auf Ihrer Reiseroute.
| 3+ Std. | Entfernung | Beispiel-Flug |
|---|---|---|
| 250€ | Weniger als 1,500 km | Berlin → Amsterdam (650 km) |
| 400€ | 1,500 – 3,500 km | Berlin → Athen (1,800 km) |
| 400€ | Mehr als 3,500 km (innerhalb EU) | Berlin → Teneriffa (3,600 km) |
| 600€ | Mehr als 3,500 km (Abflug EU) | Berlin → New York (6,500 km) |
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden zwei Ausnahmen beachten:
*Bei einer Verspätung von Flügen in der EU darf Ihre Entschädigung 400 € nicht übersteigen, auch wenn die Flugdistanz mehr als 3.500 km beträgt.
*Wenn die Flugdistanz mehr als 3500 km beträgt, aber der Flug zwischen 3 und 4 Stunden verspätet ist, kann der Entschädigungsbetrag auf die Hälfte reduziert werden (d. h., Sie erhalten 300 € statt 600 €).
Anschlussflüge
Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, können Sie eine Entschädigung erhalten, die auf der Grundlage der gesamten Reisedistanz berechnet wird. Es gibt jedoch ein wichtiges Detail: Beide Flüge sollen unter derselben Buchungs-/Reservierungsnummer geführt werden. Wenn Sie die beiden Flüge separat gebucht und bezahlt haben, wird es schwierig, eine Entschädigung für die gesamte Strecke auszuhandeln, und Sie erhalten wahrscheinlich nur eine Erstattung für den verspäteten Flug.
Entschädigung bei Flugverspätungen: Internationale Flüge
Auch auf internationalen Strecken haben Passagiere bestimmte Rechte. Bei Flugverspätungen gelten je nach Land unterschiedliche Regelungen – und damit auch unterschiedliche Voraussetzungen für eine Entschädigung. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Bestimmungen nach Reiseziel zusammen.
Flugverspätungen in Brasilien
Alle Flüge, die von einem brasilianischen Flughafen abfliegen, unterliegen – unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft – der ANAC-Resolution Nr. 400/2016.
Bei einer Flugverspätung haben Sie Anspruch auf regelmäßige Statusinformationen (alle 30 Minuten) sowie auf materielle Unterstützungsleistungen, darunter:
- Gutscheine für Speisen und Getränke
- Unterkunft bei längeren Verspätungen
- Transport zum Hotel
Bei erheblichen Verspätungen können Sie außerdem eine Rückerstattung oder eine Umbuchung auf einen Alternativflug verlangen, der besser zu Ihren Reiseplänen passt.
Wichtig: In Brasilien gelten Verspätungen grundsätzlich als Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft. Eine finanzielle Entschädigung kann daher in der Regel nur im Fall einer Nichtbeförderung geltend gemacht werden.
Flugverspätungen in Kanada
Flüge nach, von oder innerhalb Kanadas fallen unter die kanadischen Fluggastrechtebestimmungen (Air Passenger Protection Regulations – APPR). Wenn Ihre Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt und vermeidbar gewesen wäre, besteht – je nach Fluggesellschaft und Verspätungsdauer – Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe richtet sich nach der Größe der Fluggesellschaft und der Verspätung am Endziel:
- 125 CA$ (ca. 77 €) bis 400 CA$ (ca. 245 €) bei Verspätungen zwischen 3 und 6 Stunden
- 250 CA$ (ca. 155 €) bis 700 CA$ (ca. 430 €) bei Verspätungen zwischen 6 und 9 Stunden
- 500 CA$ (ca. 308 €) bis 1.000 CA$ (ca. 616 €) bei Verspätungen von mehr als 9 Stunden
Flugverspätungen bei Flügen mit türkischen Fluggesellschaften
Wenn Sie in die Türkei, aus der Türkei oder innerhalb der Türkei fliegen, können Ihre Rechte durch die türkische Passagierverordnung (SHY) geschützt sein. Anspruch auf eine Entschädigung besteht grundsätzlich, wenn:
- die Ankunftsverspätung mehr als 3 Stunden beträgt,
- der Flug in der Türkei startet oder dort landet und von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt wird,
- und die Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt.
Die Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt in der Regel zwischen 250 € und 600 €.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuung, z. B. Verpflegungsgutscheine. Bei längeren Verspätungen muss die Fluggesellschaft gegebenenfalls auch eine Hotelunterkunft inklusive Transfer bereitstellen.
Flugverspätungen bei Flügen nach oder von Saudi-Arabien
Für Flüge nach oder von Saudi-Arabien gelten die Bestimmungen der GACA-Verordnung. Diese Regelung betrifft Flüge, die von Saudi-Arabien abfliegen oder dort landen, sofern sie von einer saudischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Die Entschädigung bei Verspätungen richtet sich nach der Dauer der Verspätung:
- 3 bis 6 Stunden: bis zu 50 Sonderziehungsrechte (SZR) (ca. 60 €)
- mehr als 6 Stunden: bis zu 150 SZR (ca. 183 €)
Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden können Sie den Flug stornieren und eine vollständige Rückerstattung verlangen. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden kann die Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen als Flugausfall behandelt werden – dann kommen die Regelungen zur Entschädigung bei Annullierung zur Anwendung.
In Saudi-Arabien kann zudem auch eine lange Verzögerung auf dem Rollfeld relevant sein. Wenn Sie länger als 3 Stunden im Flugzeug warten müssen, können Sie aussteigen und die Fluggesellschaft auffordern, den Flug als annulliert zu behandeln. In diesem Fall können ebenfalls Ansprüche nach den Regeln für Flugausfälle entstehen.
Was sollen Sie tun, wenn Ihr Flug verspätet ist?
- Bewahren Sie zuallererst Ihre Bordkarte und alle anderen von der Fluggesellschaft ausgestellten Dokumente auf.
- Erkundigen Sie sich nach dem Grund für die Verspätung und sammeln Sie Beweise dafür (z. B. können Sie ein Bild der Abflugtafel mit den aktuellen Flugverspätungen machen oder eine schriftliche Bestätigung von den Mitarbeitern der Fluglinie erfordern).
- Außer der Erstattung haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das bedeutet, dass die Fluglinie Ihnen Verpflegung in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bieten und auch Telefonate oder E-Mails ermöglichen muss. Sie sollten aber auch die Quittungen für alle Lebensmittel oder Getränke, die Sie während Ihrer Wartezeit gekauft haben, aufbewahren.
- Es ist notwendig, dass Sie keine Vereinbarungen mit der Fluggesellschaft abschließen, da sonst Ihr Anspruch auf Entschädigung erlischt. Die Fluglinienmitarbeiter können Ihnen eine sofortige Erstattung oder einen Gutschein anbieten. Falls Sie so was akzeptieren, werden Sie nicht mehr zur Entschädigung unter EU261 berechtigt.
- Wenn der Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat, können Sie wählen, ob Sie warten oder den Flughafen verlassen möchten. Wenn die Verspätung zu einer Übernachtung führt, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft bereitstellen und die Transportkosten vom und zum Flughafen übernehmen. Wenn Sie von Ihrer eigenen Stadt ausfliegen, können Sie selbstverständlich nach Hause zurückkehren. Die Fluglinie sollte aber trotzdem die Transportkosten abdecken.
- Wenn Sie schließlich an Ihrem Zielflughafen ankommen, notieren Sie sich die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit.
Anspruch auf Erstattung oder Umleitung
von mehr als 5 Stunden Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung des Flugpreises und gegebenenfalls auf einen Rückflug zu Ihrem Abflugort.
Wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist, können Sie bei einer Verspätung, die mehr als 4 Stunden beträgt, eine Reisepreisminderung erfordern. Von 5% bis zu 20% des Tagesreisepreises könnte das erreichen. Warum so? Eine Pauschalreise bedeutet normalerweise, dass alles, was Teil der Reise wird, zusammengezählt und auch einmal bezahlt wird. Der Flug beeinflusst das ganze Paket, wenn man eine solche Option für sich gewählt hat.
Ab zwei Stunden Abflugverspätung gibt es schon Extras für Reisende am Flughafen selbst. Zum Beispiel haben Sie nach 2 Stunden Wartezeit schon Anspruch auf Verpflegung mit Essen und Trinken.
Up- und downgrading
Wenn die Fluggesellschaft einen Alternativflug und ein Upgrade anbietet, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren. Wenn Sie hingegen „downgraded“ werden, können Sie eine Rückerstattung von 30–75 % des ursprünglichen Ticketpreises erhalten.
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch und lassen Sie SkyRefunds Team Ihnen dabei helfen, Ihre rechtmäßige Flugverspätungsentschädigung zu erhalten!