Ihre Rechte

Überbuchung

Erhalte Entschädigung bis zu 600 € im Fall Überbuchung. 

Von
Zielort

Was muss man bei der Überbuchung eines Fluges tun?

 
Wurde Ihnen wegen einer Überbuchung das Boarding verweigert, haben Sie nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600 – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung ist eine unfreiwillige Nichtbeförderung bei einem Flug, der aus der EU abfliegt oder von einer EU-Airline durchgeführt wird. SkyRefund setzt Ihren Anspruch durch: ohne Erfolg keine Gebühr.

Prüfen Sie in zwei Minuten und kostenlos, wie viel Ihnen zusteht: Anspruch jetzt prüfen.

 Das Wichtigste in Kürze

  • Überbuchung führt zu einer unfreiwilligen Nichtbeförderung – das ist nach EU261 fast immer ein Verschulden der Airline und löst einen Entschädigungsanspruch aus.
  • Die Entschädigung nach Artikel 7 EU261 beträgt je nach Flugdistanz €250, €400 oder €600.
  • Sie wird sofort fällig – anders als bei Verspätungen ist keine 3-Stunden-Schwelle nötig.
  • Entschädigung ( 7), Erstattung bzw. Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuungsleistungen (Art. 9) sind drei getrennte Rechte, die Sie nebeneinander haben.
  • Nehmen Sie ein freiwilliges Ausstiegsangebot der Airline nicht vorschnell an – meist liegt es unter Ihrem gesetzlichen Anspruch.
  • In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen (§ 195 BGB).


Was ist eine Überbuchung?

Von einer Überbuchung spricht man, wenn eine Airline mehr Tickets verkauft, als Sitzplätze an Bord verfügbar sind. Airlines tun das bewusst, weil erfahrungsgemäß einige Fluggäste kurzfristig nicht erscheinen. Erscheinen jedoch mehr Passagiere am Gate, als das Flugzeug aufnehmen kann, müssen einzelne Reisende zurückbleiben. Genau diese unfreiwillige Nichtbeförderung („denied boarding“) begründet Ihren Anspruch.

Überbuchung ist der häufigste Grund für eine Nichtbeförderung. Da die Airline die Überbuchung selbst zu verantworten hat, kann sie sich dabei nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Habe ich bei einer Überbuchung Anspruch auf Entschädigung?

Ja – wenn Ihnen das Boarding unfreiwillig verweigert wurde und der Flug in den Geltungsbereich der EU261 fällt. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU (sowie Norwegen, Island, Schweiz) abfliegen, und zusätzlich für Flüge in die EU, die von einer EU-Airline durchgeführt werden. Bei einer Überbuchung trägt die Airline das Verschulden, sodass der Anspruch nach Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 7 EU261 regelmäßig besteht.

Es gibt zwei wichtige Ausnahmen: Sie verlieren den Anspruch, wenn Sie die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen – etwa zu spät am Gate erscheinen oder die nötigen Reisedokumente nicht vorlegen können. Seien Sie deshalb mindestens 45 Minuten vor Abflug am Gate und halten Sie Reisepass und Bordkarte bereit.

Wie viel Entschädigung steht mir bei Überbuchung zu?

Die Höhe richtet sich nach der Gesamtdistanz Ihrer Reise – auch dann, wenn der überbuchte Flug nur ein Teilstück war. Maßgeblich ist Artikel 7 EU261:

Entschädigung Flugdistanz Beispielroute (geprüft)
€250 Bis 1.500 km Berlin → Amsterdam (590 km)
€400 1.500 – 3.500 km Berlin → Athen (1.800 km)
€400 Über 3.500 km (innerhalb der EU) Berlin → Gran Canaria (3.615 km)
€600 Über 3.500 km (aus der EU heraus) Frankfurt → New York (6.190 km)


Wichtig – die €400-Obergrenze innerhalb der EU:
Bei Flügen, die vollständig innerhalb der EU verlaufen, sind unabhängig von der Distanz höchstens €400 vorgesehen. Deshalb erhalten Sie für Berlin → Gran Canaria (3.615 km) €400 und nicht €600, obwohl die Strecke über 3.500 km liegt. Die €600 gelten nur, wenn der Start- oder Zielflughafen außerhalb der EU liegt.

Kürzung um 50 % möglich: Bietet die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung an und erreichen Sie Ihr Ziel nur mit geringer Verspätung (bis 2 Stunden bei bis 1.500 km, bis 3 Stunden bei 1.500–3.500 km, bis 4 Stunden bei über 3.500 km), darf sie die Entschädigung nach Art. 7 Abs. 2 EU261 um die Hälfte kürzen.

 

In 3 Schritten zu Ihrer Entschädigung

Sie wissen jetzt, was Ihnen zusteht. So holen Sie es sich – Sie brauchen dafür keine juristischen Vorkenntnisse:

Schritt 1 – Anspruch prüfen

Geben Sie Abflug- und Zielflughafen sowie Ihre Flugnummer in den kostenlosen Rechner ein. In unter zwei Minuten erfahren Sie, ob Ihre Überbuchung unter EU261 fällt und welcher Betrag (€250, €400 oder €600) realistisch ist. Die Prüfung ist unverbindlich und kostet nichts.

Schritt 2 – Unterlagen sammeln

Halten Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung bereit – sie belegen Buchung und Strecke. Sichern Sie außerdem den gesamten Schriftverkehr mit der Airline (E-Mails, SMS) und, besonders wichtig, eine schriftliche Bestätigung, dass Ihnen das Boarding unfreiwillig verweigert wurde. Bewahren Sie auch Belege für Zusatzkosten wie Mahlzeiten, Hotel oder Ersatztransport auf, denn diese sind oft separat erstattungsfähig.

Schritt 3 – Fall einreichen und durchsetzen lassen

Reichen Sie Ihren Fall online bei SkyRefund ein. Unser Team prüft die Rechtslage, übernimmt die komplette Kommunikation mit der Airline und setzt Ihren Anspruch durch – wenn nötig auch gerichtlich. Sie selbst müssen nichts weiter tun und zahlen nur im Erfolgsfall.

Jetzt Anspruch prüfen – es dauert nur zwei Minuten.

Die Verspätung hat eine positive  Seite.

Du kannst eine Entschädigung von bis zu 600€ erhalten.

Von
Zielort

 

Freiwilliger oder unfreiwilliger Verzicht: Warum der Unterschied entscheidet

EU261 greift nur bei unfreiwilliger Nichtbeförderung. Ist ein Flug überbucht, fragen Airlines am Gate oft nach Freiwilligen, die gegen eine Erstattung und einen Gutschein auf ihren Sitzplatz verzichten. Was angeboten wird, liegt fast immer unter der gesetzlichen Entschädigung, die Ihnen sonst zustünde.

Unser Rat: Geben Sie Ihren Platz nicht vorschnell auf. Lassen Sie sich eine Nichtbeförderung schriftlich bestätigen und prüfen Sie Ihren Anspruch, bevor Sie ein Angebot der Airline annehmen.

Ihre weiteren Rechte: Erstattung, Ersatzbeförderung und Betreuung

Neben der Entschädigung haben Sie zwei weitere, davon unabhängige Rechte. Verwechseln Sie diese nicht – jedes hat seine eigene Rechtsgrundlage:

  • Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8): Sie wählen zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises und einer Ersatzbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
  • Betreuungsleistungen (Art. 9): Während der Wartezeit stehen Ihnen Mahlzeiten und Getränke, gegebenenfalls eine Hotelübernachtung samt Transfer sowie zwei Telefonate oder E-Mails zu.

Die Entschädigung nach Art. 7 ist kein Ersatz für die Erstattung nach Art. 8 – Sie haben beide Ansprüche nebeneinander. Mehr dazu auf unserer Übersicht zu Ihren Fluggastrechten.

Wann Sie keinen Anspruch haben

Bei einer reinen Überbuchung kann sich die Airline grundsätzlich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, da sie die Doppelbuchung selbst verursacht hat. Der Anspruch entfällt aber, wenn Sie selbst die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt haben – etwa bei verspätetem Erscheinen am Gate, fehlenden Reisedokumenten oder Sicherheitsbedenken.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks des Flughafenpersonals spielen eher bei Verspätungen und Annullierungen eine Rolle. Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff in Wallentin-Hermann ./. Alitalia (C-549/07, 2008) eng definiert: Routinemängel und betriebliche Gründe zählen nicht dazu.

Überbuchung bei internationalen Flügen

Auch außerhalb der EU sind Sie bei einer Überbuchung geschützt. Je nach Abflug- oder Zielland gelten unterschiedliche Regelwerke. Hier die wichtigsten:

Kanada: Flüge nach, von oder innerhalb Kanadas (APPR)

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung gelten die kanadischen Air Passenger Protection Regulations (APPR). Die Entschädigung richtet sich nach der Ankunftsverspätung mit dem Ersatzflug:

  • Unter 6 Stunden: 900 CA$ (ca. €555)
  • 6 bis 9 Stunden: 1.800 CA$ (ca. €1.110)
  • Über 9 Stunden: 2.400 CA$ (ca. €1.480)

Türkei: Flüge mit türkischen Airlines (SHY)

Bei Flügen in die, aus der oder innerhalb der Türkei schützt Sie die türkische Fluggastrechteverordnung (SHY-Yolcu). Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung gilt – ähnlich wie bei EU261 – eine distanzabhängige Entschädigung:

  • Inlandsflüge: €100
  • Internationale Flüge bis 1.500 km: €250
  • Internationale Flüge 1.500–3.500 km: €400
  • Internationale Flüge über 3.500 km: €600

Brasilien: Flüge mit Abflug in Brasilien (ANAC)

Flüge ab einem brasilianischen Flughafen unterliegen der ANAC-Resolution Nr. 400/2016. Bei Überbuchung können Sie eine finanzielle Entschädigung sowie Betreuung und eine Umbuchung oder Erstattung verlangen:

  • Inlandsflüge: bis zu 250 Sonderziehungsrechte (SZR), ca. €305
  • Internationale Flüge: bis zu 500 SZR, ca. €610

Saudi-Arabien: Flüge mit saudischen Airlines (GACA)

Für Flüge von oder nach Saudi-Arabien mit einer saudischen Airline gilt die GACA-Verordnung. Bei Überbuchung haben Sie Anspruch auf einen Alternativflug; lehnen Sie diesen ab, können Sie 200 % des ungenutzten Ticketpreises zuzüglich Erstattung verlangen. Kein Anspruch besteht, wenn der Ersatzflug Ihr Ziel innerhalb von 2 Stunden nach der geplanten Ankunft erreicht.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU261 in 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Überbuchung stattgefunden hat (§ 199 BGB). Wurde Ihnen also im Jahr 2026 das Boarding verweigert, läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029. Reichen Sie Ihren Fall trotzdem so früh wie möglich ein – mit zunehmendem Abstand werden Belege schwerer zu beschaffen.

Warum SkyRefund?

Mit einer Erfolgsquote von 98 % macht SkyRefund das Einfordern Ihrer Flugentschädigung unkompliziert – darauf vertrauen seit 2017 über 1 Million Passagiere.

Mit über 8 Jahren juristischer Erfahrung helfen wir Fluggästen weltweit, ihre Rechte durchzusetzen. SkyRefund arbeitet nach dem Prinzip ohne Erfolg keine Gebühr: Nur wenn wir Ihre Entschädigung durchsetzen, fällt eine Gebühr von 35 % der Entschädigungssumme an.

Nutzen Sie zum Start den Fluggastentschädigungsrechner. So sehen Sie ohne Rechnerei, was Ihnen zusteht, und reichen Ihren Fall anschließend mit wenigen Klicks ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei einer Überbuchung?

Je nach Flugdistanz €250 (bis 1.500 km), €400 (1.500–3.500 km oder innerhalb der EU über 3.500 km) oder €600 (über 3.500 km aus der EU heraus). Grundlage ist Artikel 7 EU261. Der Betrag ist unabhängig vom Ticketpreis.

Bekomme ich auch bei freiwilligem Verzicht auf meinen Sitzplatz eine Entschädigung?

Nein. EU261 sieht eine Entschädigung nur bei unfreiwilliger Nichtbeförderung vor. Wenn Sie ein Ausstiegsangebot der Airline annehmen, verzichten Sie in der Regel auf Ihren gesetzlichen Anspruch. Prüfen Sie daher vorher, was Ihnen eigentlich zusteht.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung?

Die Entschädigung (Art. 7) ist ein fester Pauschalbetrag von €250 bis €600 für die erlittene Unannehmlichkeit. Die Erstattung (Art. 8) ist die Rückzahlung des Ticketpreises, wenn Sie nicht mehr fliegen möchten. Beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander.

Gilt EU261 auch, wenn meine Airline nicht aus der EU kommt?

Ja, sofern Ihr Flug von einem EU-Flughafen abfliegt – dann gilt EU261 für jede Airline. Bei Flügen in die EU greift die Verordnung nur, wenn eine EU-Airline den Flug durchführt. Für andere Strecken können kanadische (APPR), türkische (SHY), brasilianische (ANAC) oder saudische (GACA) Regeln gelten.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland 3 Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres der Überbuchung. Bei einer Überbuchung im Jahr 2026 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029.

Kann die Airline die Entschädigung kürzen?

Ja, um 50 %, wenn sie Ihnen eine Ersatzbeförderung anbietet und Sie Ihr Ziel nur mit geringer Verspätung erreichen (bis 2, 3 oder 4 Stunden je nach Distanz). Diese Kürzung ist in Art. 7 Abs. 2 EU261 geregelt.

Was kostet mich SkyRefund?

SkyRefund arbeitet ohne Erfolg keine Gebühr. Nur wenn Ihre Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wird, behalten wir 35 % der Summe ein. Andernfalls entstehen Ihnen keine Kosten.

Verwandte Artikel

Quellen


 

Geprüft von Tsvetelina Botseva, Legal Counsel bei SkyRefund

Zuletzt geprüft: 30. Juni 2026