Willkommen auf unserer Webseite. Wir freuen uns, dass Sie unsere Dienste gewählt haben. Bitte, lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie klären und regeln unsere Geschäftsverhältnisse.
I. Definitionen
"Fluggesellschaft" ist die Fluggesellschaft, die für den Problemflug verantwortlich ist.
"Vertrag" ist der Vertrag zwischen dem Kunden und SkyRefund, der mit der Zustimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Unterschreibung der Vollmacht (je nachdem, welches der beiden früher eintrifft) als abgeschlossen gilt.
"Kunde" ist die Person, die einen Vertrag mit SkyRefund abgeschlossen hat.
"Entschädigung" ist jeder Geldbetrag, der dem Kunden zusteht, einschließlich, aber nicht nur: Entschädigung infolge eines Problemflugs oder Rückerstattung des vollen Ticketpreises gemäß dem jeweiligen Recht, das die Flugpassagierrechte regelt. Inklusive die Verordnung (ЕG) № 261/2004.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)" sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SkyRefund.
"Privatdatenschutz" sind die Richtlinien der SkyRefund für Privatdatenschutz, die ein untrennbarer Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und hier gelesen werden können.
"Gerichtsverfahren" bedeuten die Aktivitäten gegen die Fluggesellschaft, die vor Gericht durch Anwälte der SkyRefund oder eines anderen prozessualen Vertreters, mit dem SkyRefund einen Vertrag abgeschlossen hat (z.B. Rechtsanwalt oder Anwaltskanzlei) unternommen werden.
"Der beanspruchte Geldbetrag" bedeutet die Summe, die SkyRefund im Namen des Kunden vor der Fluggesellschaft beanspruchen wird.
"Entschädigungsanspruch" bedeutet jeder Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, der seitens der SkyRefund im Namen des Kunden gegenüber der Fluggesellschaft erhoben wird.
"Problemflug" ist ein Flug, bei dem eines der folgenden Probleme, die den Kunden betroffen haben, eingetreten sind: große Verspätung des Fluges, Annulierung, Nichtbeförderung oder Überbuchung (Zuweisung eines Sitzplatzes niedrigerer Kategorie), die den Grund für den Vertragsabschluss zwischen SkyRefund und dem Kunden zwecks Erhebung eines Entschädigungsanspruchs darstellen.
"Prozedur für die Erhebung eines Entschädigungsanspruchs" ist die Prozedur zur Erhebung eines Entschädigungsanspruchs gegenüber der Fluggesellschaft, die mit dem Vertragsabschluss beginnt und mit dem Erhalt der Entschädigungszahlung durch den Kunden, direkt von der Fluggesellschaft oder über SkyRefund endet. Die Prozedur endet auch, wenn SkyRefund den Kunden benachrichtigt, dass der erhobene Entschädigungsanspruch von SkyRefund nicht mehr unterstützt wird.
"Vollmacht" bedeutet die schriftliche Bevollmächtigung von SkyRefund, die Rechte des Kunden zu verteidigen, die der Kunde bezüglich des Entschädigungsanspruchs hat.
"Verordnung (ЕG) № 261/2004" ist die Verordnung (ЕG) № 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs-‑ und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) № 295/91.
"SkyRefund" ist "SkyRefund OOD”, eine Gesellschaft, registriert im Handelsregister des Eintragungsamtes der Republik Bulgarien unter ID-Nummer: 204419250.
II. Der Vertrag
- Der Vertrag besteht aus den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ihren Anlagen.
- Mit dem Vertragsabschluss deklariert und garantiert der Kunde, dass er/sie rechts- und verfahrensfähig ist.
- Mit dem Vertragsabschluss erklärt und garantiert der Kunde, dass er/sie keine Drittperson(en) bevollmächtigt hat, seine/ihre Flugpassagierrechte gegen die Fluggesellschaft auszuüben. Der Kunde garantiert, dass zwischen ihm und der Fluggesellschaft kein rechtshängiges Gerichtsverfahren bezüglich des Problemfluges vorliegt. Jede Beauftragung von Drittpersonen, die Rechte bezüglich des Entschädigungsanspruchs ausüben dürfen, soll vor dem Vertragsabschluss zurückgenommen werden.
- Der Kunde garantiert und deklariert, dass die ganze Information und Dokumentation (einschließlich mit anderen Passagieren verbundene Information), die er SkyRefund zur Verfügung stellt, exakt und ausführlich ist. SkyRefund übernimmt keine Haftung im Fall von falscher, nicht korrekter oder unvollständiger Information, die auf irgendeine Weise das Recht des Kunden auf Entschädigungsanspruch betrifft oder die Höhe der Entschädigung reduziert.
- Der Kunde garantiert und deklariert, dass er/sie SkyRefund Informationen über andere Fluggäste nur nach ihrer ausdrücklichen Zustimmung zur Verfügung stellt.
- Wenn der Kunde SkyRefund Informationen über weitere Fluggäste vorlegt, die minderjährig sind, garantiert er/sie, dass er/sie Recht darauf hat.
- Mit dem Vertragsabschluss garantiert der Kunde, dass er/sie SkyRefund benachrichtigen wird, falls eine Änderung der Kontaktdaten oder der eingereichten Information erfolgt.
- Mit dem Vertragsabschluss garantiert und deklariert der Kunde, dass er/sie SkyRefund über jede vergangene, aktuelle oder künftige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft bezüglich des Problemflugs benachrichtigen wird.
- Nach Vertragsabschluss hat der Kunde, falls die Fluggesellschaft Kontakt mit ihm/ihr aufzunehmen versucht, SkyRefund darüber innerhalb von drei Tagen zu informieren und die ganze diesbezügliche Korrespondenz an SkyRefund weiterzuleiten.
- Nach Vertragsabschluss und Erhalt der gesamten Dokumentation und Information seitens des Kunden, wird SkyRefund alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Entschädigungszahlung ergreifen.
- Nach Vertragsabschluss kann sich SkyRefund weigern, den Entschädigungsanspruch des Kunden weiter zu unterstützen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen. SkyRefund wird den Kunden jedoch rechtzeitig darüber informieren. Bitte beachten Sie Art. 12, Kapitel III “Unsere Dienstleistungen” der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Art der Benachrichtigung der Kunden, die einen Vertrag abgeschlossen haben, nachdem sie in die Liste der Begleitpassagiere aufgenommen wurden.
- Nach Vertragsabschluss garantiert der Kunde, dass er keinerlei Kontakt mit der Fluggesellschaft bezüglich des Problemflugs aufnehmen wird. Im Zeitraum, in dem die Prozedur zur Erhebung eines Entschädigungsanspruchs läuft, hat der Kunde kein Recht, in eigenem Namen oder über eine Drittperson Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft zu bekommen. SkyRefund wird für Folgen aus Interaktionen zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft oder einer Drittperson, die auf irgendeine Weise das Recht des Kunden auf Entschädigungserhalt beeinträchtigt oder die Höhe der Entschädigung eingeschränkt haben, nicht haften.
- Wenn der Kunde nach dem Vertragsabschluss eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft erhält, die sich auf den Problemflug bezieht, soll der Kunde SkyRefund darüber bis zum Ablauf der im Art. 6 Kapitel IV “Preise und Zahlungen” der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Frist informieren.
- Der Kunde hat kein Recht, einseitig den Vertrag zu beenden, es sei denn der Kunde kündigt den Vertrag in seiner Eigenschaft des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn, ohne Angabe der Gründe. In diesem Fall fallen für den Kunden keine Entschädigungszahlungen, Strafgebühren oder andere Kosten an.
- Insofern dies vom Gesetz nicht verboten ist, wird SkyRefund unter keinerlei Umständen dafür haften, wenn:
- Der Kunde Schäden erlitten hat, an denen SkyRefund keine Schuld trägt;
- Der Kunde Schäden erlitten hat, die nicht infolge von direkten oder indirekten Handlungen/Handlungslosigkeit von SkyRefund eingetreten sind;
- Der Kunde Schäden erlitten hat, die nicht vorhersehbar bei der Verpflichtung von SkyRefund waren;
- Bei Handlung/Handlungslosigkeit von SkyRefund, die zu Schäden für den Kunden geführt hat, wenn dies an Umständen liegt, für die der Kunde ebenfalls verantwortlich war;
- Der Kunde hat Schaden erlitten, die er vermeiden konnte, wenn er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hätte;
- Der Kunde Gewinnausfall hat;
- Bei Datenverlust.
- Im Falle eines außergewöhnlichen Umstands ist SkyRefund nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen zum Kunden zu erfüllen. Für den Zeitraum des außergewöhnlichen Umstands wird die Erfüllung der Verpflichtungen von SkyRefund eingestellt.
- Der Vertrag wird beendet, wenn:
- Die Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft erfolgt ist und SkyRefund den Geldbetrag dem Kunden laut den vertraglichen Bestimmungen überwiesen hat.
- Die Entschädigung von der Fluggesellschaft direkt dem Kunden ausgezahlt wurde und der Kunde die vereinbarte Bezahlung an SkyRefund überwiesen hat.
- SkyRefund den Kunden benachrichtigt hat, dass sie den Entschädigungsanspruch nicht weiter unterstützen wird.
- Der Kunde seine Rechte gemäß Art. 14., Kapitel II “Vertrag” der vorliegenden AGB ausgeübt hat.
- Zum vorliegenden Vertrag wird das Recht der Europäischen Union und der Republik Bulgarien angewendet. Alle Steitfälle, die daraus erfolgen, sollten von den Streitparteien vor das zuständige bulgarische Gericht gebracht werden.
III. Unsere Dienstleistungen
- SkyRefund hilft den Kunden, ihr Recht auf Entschädigung seitens der Fluggesellschaften geltend zu machen.
- SkyRefund macht eine vorläufige Einschätzung der Chancen des Kunden, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Aufgrund dessen wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, sich ein Benutzerprofil (Account) auf der Webseite der SkyRefund anzulegen, damit er/sie SkyRefund zur Einleitung einer Prozedur zur Erhebung eines Entschädigungsanspruchs bevollmächtigt.
- Nachdem SkyRefund vom Kunden zur Erhebung eines Entschädigungsanspruchs bevollmächtigt wird und die ganze notwendige Dokumentation erhält, verbindet sie sich mit der Fluggesellschaft zwecks Veranlassung einer Entschädigungszahlung.
- Der Kunde ist im Klaren, dass SkyRefund unter Entschädigung nur Geldbeträge und keine Dienstleistungen wie Reisecoupons, Flugmeilen oder jede Form von nichtmonetärer Aktion, die von der Fluggesellschaft zum Ausgleich angeboten wird, als Entschädigung akzeptieren kann. Die nichtmonetären Angebote seitens der Fluggesellschaft werden als Weigerung zur Auszahlung der Entschädigung angesehen
- Bei Weigerung der Fluggesellschaft, eine Entschädigung auszuzahlen, die SkyRefund als haltlos erachtet, wird SkyRefund Maßnahmen ergreifen, einschließlich – aber nicht nur – den Streit vor ein alternatives Streitbeilegungsorgan oder vor die zuständige administrative Behörde zu bringen.
- Bei weiterer Weigerung der Fluggesellschaft, Entschädigung auszuzahlen, und bei fundierten Nachweisen für die Unrechtmäßigkeit dieser Weigerung, kann ein Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft eingeleitet werden. Der Kunde wird darüber im Voraus informiert und er wird um Unterschreibung einer gesonderten Vollmacht gebeten.
- Die Erhebung einer Klage an ein Organ für alternative Streitbeilegung, an eine administrative Behörde und/oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens könnte durch eine Verjährungsfrist beschränkt sein. SkyRefund haftet nicht für Schäden, die infolge des Ablaufs der Verjährungsfrist erlitten wurden.
- Bezahlt die Fluggesellschaft die Entschädigung der SkyRefund, wird sie dem Kunden den vereinbarten Teil der Summe ohne unbegründete Verzögerung überweisen, wie dies im Kap. “Preise und Zahlungen” der vorliegenden AGB vorgesehen ist.
- SkyRefund zahlt den vereinbarten Teil der Entschädigung den Begleitpassagieren mittels Banküberweisung auf das Bankkonto des Kunden aus, der ein Benutzerprofil auf der SkyRefund-Webseite eröffnet hat.
- Der Kunde ist im Klaren, dass SkyRefund einen höheren als den von der Fluggesellschaft angebotenen Geldbetrag erfordern kann. In diesem Fall wird das ungenügende Angebot der Fluggesellschaft als eine teilweise Weigerung, die Entschädigung auszuzahlen, angenommen.
- Wenn auf irgendeiner Etappe der Prozedur zur Erhebung eines Entschädigungsanspruchs SkyRefund zum Schluss kommt, dass der Entschädigungsanspruch nicht mehr haltbar ist, dann wird sie den Kunden darüber informieren, dass der Entschädigungsanspruch nicht mehr unterstützt wird.
- Ein Kunde, der einen Vertrag als Begleitpassagier abgeschlossen hat, wird als informiert behandelt, wenn eine Benachrichtigung an den Kunden, der das Benutzerprofil auf der Webseite der SkyRefund erstellt hat, geschickt worden ist.
IV. Preise und Zahlungen
- SkyRefund arbeitet gänzlich nach dem Prinzip “Entgelt gegen Ergebnis”, d.h. SkyRefund erhält einen Entgelt einzig und allein im Fall, dass die Fluggesellschaft die dem Kunden zustehende Entschädigung auszahlt.
- Im Fall, dass die Fluggesellschaft die dem Kunden zustehende Entschädigung freiwillig bezahlt (ohne Streitbeilegungsinstanzen und Gerichtsverfahren), bekommen wir 35% des von der Fluggesellschaft ausgezahlten Geldbetrags. Darin sind die Bankgebühren für die Geldüberweisungen und die Währungsumrechnung nicht miteinbegriffen. Auf Wunsch des Kunden, stellt ihm SkyRefund Information über die Preise der Bankdienstleistungen zur Verfügung.
- Sollte die Entschädigungszahlung erst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens erfolgen, schuldet der Kunde (zusätzlich zum Standardpreis) auch ein Honorar für prozessuale Vertretung in Höhe von weiteren 15% des vom Gericht verordneten Geldbetrags oder der im außergerichtlichen Verfahren ausgehandelten Summe nach den unternommenen prozessualen Handlungen durch SkyRefund.
- Alle Gerichtsgebühren, die vom Gericht auferlegt wurden und von der Fluggesellschaft ausgezahlt werden sollen, einschließlich die gesetzlichen Zinsen, gehören SkyRefund, wenn nichts Anderes in schriftlicher Form vereinbart wurde.
- Wenn der Kunde die Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft erhält, wird er/sie SkyRefund den im Vertrag vereinbarten Entgelt schulden. Der Kunde muss SkyRefund unverzüglich über die eingegangene Zahlung informieren und einen Zahlungsbeleg mit dem erhaltenen Betrag beilegen. Falls der Kunde keinen Zahlungsbeleg vorlegt, wird der Entgelt von SkyRefund aufgrund der beanspruchten Summe berechnet.
- Der Kunde soll SkyRefund über die von der Fluggesellschaft erhaltene (monetäre oder nichtmonetäre) Entschädigung innerhalb von 3 Tagen ab dem Erhalt der Entschädigungszahlung informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Entgelt innerhalb von 5 Werktagen ab dem Erhalt der Entschädigungszahlung auf das Bankkonto von SkyRefund zu überweisen. Alle Gebühren für die Geldüberweisung werden vom Kunden getragen.
- Wenn der Kunde die Entschädigung in Form von Dienstleistungen erhält, z.B. Flugcoupons, Flugmeilen oder jede Art nichtmonetärer Leistung, die von der Fluggesellschaft angeboten werden, soll er/sie den fälligen Entgelt in Höhe von 35% der beanspruchten Summe auf das Bankkonto der SkyRefund überweisen. Alle Bankgebühren sind auf Kosten des Kunden.
- Falls der Kunde seine Pflichtzahlung an SkyRefund nicht tätigt, wird SkyRefund ihre Rechte vor Gericht geltend machen und auch einen Anspruch gegenüber dem Kunden bezüglich aller entstandenen prozessualen Kosten erheben.
- SkyRefund wird den vereinbarten Teil der Entschädigung in Euro überweisen. Alle damit verbundenen Kosten für Bankgebühren sind auf Kosten des Kunden.
- Alle Währungsumrechnungen und Differenzen in der Summe infolge des Währungswechsels sind auf Kosten des Kunden.
- Falls aus Nachlässigkeit oder einem anderen Grund der Kunde eine falsche oder unvollständige Information vorlegt, die die elektronische Banküberweisung verhindert und infolgedessen SkyRefund den vereinbarten Teil der Entschädigung erneut anweisen muss, schuldet der Kunde einen zusätzlichen Entgelt in Höhe von 50 Euro.
- Auf Wunsch des Kunden kann SkyRefund ihm eine elektronische Rechnung per Email schicken.
- Alle Preise in diesem Kapitel beinhalten Umsatzsteuer.
V. Andere Bestimmungen
- Wenn eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gänzlich oder teilweise für unanwendbar oder nichtig erklärt wird, wird diese Bestimmung ungültig, ohne die Gültigkeit, bzw. Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betreffen.
- Für Personen, die die Dienste von SkyRefund aufgrund eines Vertrags zwischen SkyRefund und Drittpersonen nutzen, können verschiedene Bestimmungen als die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
- SkyRefund hat das Recht, alle Rechte und Pflichten bezüglich des Entschädigungsanspruchs auf Drittpersonen zu übertragen.
- SkyRefund behält das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach eigener Einschätzung zu aktualisieren. Sie werden unter diese Adresse veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, treten die aktualisierten Geschäftsbedingungen am Tag ihrer Veröffentlichung auf der SkyRefund-Website in Kraft. Der Kunde muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überwachen und sich beim Besuch der SkyRefund-Website mit der aktualisierten Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut machen.
- Die Nichtausübung einiger Rechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seitens der SkyRefund soll auf keinen Fall als Aufgabe dieses Rechts gedeutet werden und führt nicht zu seinem Erlöschen. Die Aufgabe des Rechts seitens der SkyRefund soll in schriftlicher Form sein und eine ausdrückliche Willensäußerung und Unterschrift der SkyRefund enthalten, damit sie rechtskräftig ist.
- Die Datenschutzbestimmungen von SkyRefund, die sich hier befinden, sind ein untrennbarer Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Beim Vertragsabschluss wird angenommen, dass der Kunde über die Datenschutzbestimmungen informiert ist und dass die Bestimmungen der Vertraulichkeit von ihm akzeptiert wurde.
- Die Cookie-Politik von SkyRefund, die sich hier befindet, ist ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beim Vertragsabschluss wird angenommen, dass der Kunde über ihre Bestimmungen informiert ist und dass die Cookie-Politik von ihm akzeptiert wurde.
- Der Kunde gibt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner Privatdaten durch SkyRefund (d.h. Name, ID-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht, Adresse, Wohnort, Staat, Daten des Personalausweises/ des Reisepasses, Daten des Fluges, Bankdaten, Email-Adresse, usw.), die von ihm/ihr oder vom Kunden, der/die die zusätzlichen Personen zur Liste der Begleitpassagiere hinzugefügt hat, eingereicht wurden.
- Falls der Kunde Privatdaten von Kindern (minderjährigen Personen) zur Liste der Begleitpersonen hinzugefügt hat, bestätigt und deklariert er/sie mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass er/sie die Zustimmung der Eltern (des Vormunds) der minderjährigen Person erhalten hat oder dass er/sie selbst ein Elternteil (Vormund) des Kindes ist.
- Im Fall einer Nichtübereinstimmung der Texte in den verschiedenen Sprachen, hat die englische Version den Vorrang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), v2, veröffentlicht 29.01.2021