Ihre Rechte

Leitfaden zur Forderung von Flugstornierung Entschädigung

Das einzig Gute,

was eine Fluganullierung bringen kann

Sie können bis zu 600€ Entschädigung bekommen

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Flugstornierung Entschädigung: Wann Ihnen bis zu €600 zustehen

 


Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, haben Sie nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600 pro Person – zusätzlich zur Erstattung oder Umbuchung. Voraussetzung: Ihr Flug startete von einem Flughafen in der EU oder dem Vereinigten Königreich (oder landete dort mit einer europäischen Fluggesellschaft) und die Airline hat die Annullierung zu verantworten. SkyRefund übernimmt den gesamten Anspruch nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Gebühr“: Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

Wurde Ihr Flug ab Frankfurt, München, Berlin oder einem anderen europäischen Flughafen gestrichen, steht Ihnen oft eine feste Geldsumme zu – ganz unabhängig vom Ticketpreis. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie anspruchsberechtigt sind, wie viel Sie fordern können, was die Airline zusätzlich schuldet und wie Sie vorgehen. Prüfen Sie einen konkreten Flug direkt mit unserem Entschädigungsrechner.

 Das Wichtigste in Kürze

  • Entschädigung gibt es nur, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug informiert und keinen passenden Ersatzflug anbietet.
  • Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: €250, €400 oder €600 pro Person – zusätzlich zu Erstattung oder Umbuchung.
  • Unabhängig vom Annullierungsgrund schuldet die Airline immer Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9).
  • Bei außergewöhnlichen Umständen (Unwetter, Streiks der Flugsicherung) entfällt nur die Entschädigung nach Art. 7 – Erstattung und Betreuung bleiben.
  • Bietet die Airline einen rechtzeitigen Ersatzflug an, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden.
  • In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen (§ 195 BGB).

    Reisen außerhalb Europas? SkyRefund setzt Ansprüche in sechs Rechtsräumen durch – EU, UK, Türkei, Saudi-Arabien, Brasilien und Kanada.


Wann steht Ihnen bei einer Flugstornierung eine Entschädigung zu?

Damit Ihnen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) eine Entschädigung zusteht, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Airline hat Sie weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert – und keinen geeigneten Alternativflug angeboten.
  2. Ihr Flug startete von einem Flughafen in der EU oder dem Vereinigten Königreich – oder er landete dort mit einer europäischen Fluggesellschaft.
  3. Die Annullierung lag im Verantwortungsbereich der Airline und ging nicht auf außergewöhnliche Umstände zurück.

Auch innerhalb der 14-Tage-Frist hängt der Anspruch davon ab, wie kurzfristig informiert wurde und wie gut der Ersatzflug passt:

  • Mehr als 14 Tage vorher: keine Entschädigung.
  • 7 bis 14 Tage vorher: keine Entschädigung, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher abfliegt und höchstens 4 Stunden später ankommt.
  • Weniger als 7 Tage vorher: keine Entschädigung, wenn der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher abfliegt und höchstens 2 Stunden später ankommt.

In allen anderen Fällen bleibt Ihr Anspruch bestehen. Mehr zu den Grundlagen finden Sie in unserem Überblick zu Ihren Fluggastrechten.

Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Entschädigung ist ein fester Betrag, der sich nach der Flugdistanz richtet – nicht nach Ihrem Ticketpreis. Die Distanz wird als Luftlinie vom Abflughafen bis zum Endziel gemessen.

Betrag Flugdistanz Verspätung* Beispielroute
€250 Bis 1.500 km ab 3 Std. Frankfurt–Berlin (431 km)
€400 1.500–3.500 km ab 3 Std. Frankfurt–Athen (1.816 km)
€400 Über 3.500 km, innerhalb der EU ab 3 Std. Teneriffa–Berlin (3.669 km)
€600 Über 3.500 km, Abflug EU (außerhalb EU) ab 4 Std. Frankfurt–New York (6.189 km)


* Maßgeblich ist die Verspätung, mit der Sie über den Ersatzflug am Endziel ankommen. Ein wichtiger EU261-Sonderfall: Flüge über 3.500 km, die vollständig innerhalb der EU verlaufen (z. B. Kanarische Inseln–Festland), sind stets €400 wert, nicht €600 (Art. 7 Abs. 1 lit. b).

Bietet die Airline einen Ersatzflug an, der Sie nur mit begrenzter Verspätung ans Ziel bringt, darf sie die Entschädigung um 50 % kürzen (Art. 7 Abs. 2): bei bis zu 2 Stunden später auf Kurzstrecke, 3 Stunden auf Mittelstrecke und 4 Stunden auf Langstrecke.

So machen Sie Ihre Entschädigung geltend

In drei Schritten zu Ihrem Geld:

Schritt 1: Anspruch prüfen

Geben Sie Ihre Flugnummer und Ihre Reisedaten in den Entschädigungsrechner ein. So sehen Sie in Sekunden, ob Ihr Flug gedeckt ist und welcher Betrag Ihnen zusteht. Eine Ausgleichsleistung steht Ihnen in der Regel nur zu, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat und die Ursache in ihrem Verantwortungsbereich lag.

Schritt 2: Unterlagen sammeln

Bereithalten sollten Sie: Bordkarte, Buchungsbestätigung, den Nachweis, wann und wie die Airline Sie über die Annullierung informiert hat (E-Mail, SMS, Durchsage), die Zeiten eines etwaigen Ersatzflugs sowie Belege für Verpflegung und Übernachtung.

Schritt 3: Anspruch einreichen

Übermitteln Sie Ihren Fall an SkyRefund. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Airline, notfalls bis zum Gerichtsverfahren – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Sie zahlen nur im Erfolgsfall: 35 % der Entschädigung, abgezogen ausschließlich bei erfolgreicher Auszahlung.

Erstattung, Ersatzflug und Betreuung – was die Airline zusätzlich schuldet

Die Entschädigung nach Artikel 7 ist nur ein Teil Ihrer Rechte. Unabhängig davon muss die Airline Ihnen nach Artikel 8 die Wahl lassen zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises und einer Ersatzbeförderung zum Endziel. Erfolgte die Annullierung nach dem ersten Reiseabschnitt, kann auch ein Rückflug zum ursprünglichen Abflugort dazugehören.

Während der Wartezeit greifen die Betreuungsleistungen nach Artikel 9: Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei kostenlose Kommunikationsmittel sowie – bei Verschiebung auf den Folgetag – Hotelunterkunft und Transfer. Diese Leistungen stehen Ihnen auch dann zu, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.

Verpassen Sie wegen der Annullierung einen Anschlussflug, muss die Airline die gesamte Buchung erstatten – vorausgesetzt, alle Flüge liefen unter derselben Buchungsnummer. Werden Sie auf dem Ersatzflug hochgestuft, zahlen Sie nichts dazu; bei einer Herabstufung steht Ihnen eine anteilige Erstattung zu.

Wann Sie keinen Anspruch haben: außergewöhnliche Umstände

Liegt die Annullierung außerhalb der Kontrolle der Airline, entfällt die Entschädigung nach Art. 7. Als außergewöhnliche Umstände gelten unter anderem:

  • Extreme Wetterlagen, die einen sicheren Flugbetrieb verhindern
  • Anweisungen und Beschränkungen der Flugsicherung
  • Streiks von Flughafen- oder Flugsicherungspersonal (nicht jedoch Streiks der eigenen Belegschaft der Airline)
  • Sicherheitsrisiken, politische Unruhen oder Vogelschlag

Berufen sich Airlines auf „technische Probleme“ oder einen „wilden Streik“ der eigenen Belegschaft, zählt das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. In solchen Fällen bleibt Ihr Anspruch bestehen – und genau hier hilft das Team von SkyRefund.

Internationale Flüge: Stornierung außerhalb der EU

Auch außerhalb Europas sind Flugannullierungen geregelt – nach den jeweiligen nationalen Vorschriften. SkyRefund setzt Ansprüche in sechs Rechtsräumen durch und prüft für Sie, welche Regelung das beste Ergebnis bringt.

Türkei (SHY)

Flüge mit Abflug oder Landung in der Türkei, die von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt werden, fallen unter die türkische Passagierschutzverordnung (SHY). Wurde Ihr Flug innerhalb von 14 Tagen vor Abflug aus Gründen im Verantwortungsbereich der Airline annulliert und kein geeigneter Ersatz angeboten, können Ihnen je nach Distanz bis zu €600 zustehen – plus Umbuchung oder Erstattung und Betreuung.

Kanada (APPR)

Für Flüge von, nach oder innerhalb Kanadas gelten die kanadischen Fluggastrechtebestimmungen (APPR). Die Höhe richtet sich nach Verspätungsdauer am Endziel und Größe der Airline: 125 CAD (ca. €77) bis 400 CAD (ca. €245) bei 3–6 Stunden, 250 CAD (ca. €155) bis 700 CAD (ca. €430) bei 6–9 Stunden und 500 CAD (ca. €308) bis 1.000 CAD (ca. €616) ab 9 Stunden.

Brasilien (ANAC)

Alle Flüge ab einem brasilianischen Flughafen sind unabhängig von der Airline durch die ANAC-Resolution Nr. 400/2016 geschützt. Im Vordergrund stehen materielle Unterstützungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Transfer) sowie Ersatzflug oder Erstattung. Eine feste Geldentschädigung gibt es bei Annullierungen in der Regel nur im Fall einer Nichtbeförderung.

Saudi-Arabien (GACA)

Bei Flügen von oder nach Saudi-Arabien gilt die GACA-Verordnung. Lehnen Sie den angebotenen Ersatzflug ab, erhalten Sie einen Prozentsatz des nicht genutzten Flugpreises plus Erstattung – gestaffelt nach Vorlauf: 50 % bei 60 bis 14 Tagen, 75 % bei 14 Tagen bis 24 Stunden und 150 % bei weniger als 24 Stunden vor Abflug.

Greifen auf einer Route zwei Regelungen (etwa ein Flug ab einem EU-Flughafen in die Türkei: EU261 und SHY), machen Sie den Anspruch nur unter einer Regelung geltend – derjenigen mit dem besseren Ergebnis. Für Gepäckschäden bei internationalen Flügen gilt zudem das Übereinkommen von Montreal, getrennt von der Entschädigung nach EU261.

 

Wie lange haben Sie Zeit für Ihren Anspruch?

In Deutschland verjähren Ansprüche nach EU261 in 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Annullierung eingetreten ist (§ 199 BGB). Eine Annullierung aus dem Jahr 2023 lässt sich also noch bis Ende 2026 geltend machen – reichen Sie Ihren Anspruch dennoch so früh wie möglich ein.

Kommt die Airline ihren Pflichten nicht nach, ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Durchsetzungsstelle. Bei grenzüberschreitenden Fällen hilft zudem das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).

So machen Sie Ihre Entschädigung geltend

In drei Schritten zu Ihrem Geld:

Schritt 1: Anspruch prüfen

Geben Sie Ihre Flugnummer und Ihre Reisedaten in den Entschädigungsrechner ein. So sehen Sie in Sekunden, ob Ihr Flug gedeckt ist und welcher Betrag Ihnen zusteht.

Schritt 2: Unterlagen sammeln

Bereithalten sollten Sie: Bordkarte, Buchungsbestätigung, den Nachweis, wann und wie die Airline Sie über die Annullierung informiert hat (E-Mail, SMS, Durchsage), die Zeiten eines etwaigen Ersatzflugs sowie Belege für Verpflegung und Übernachtung.

Schritt 3: Anspruch einreichen

Übermitteln Sie Ihren Fall an SkyRefund. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Airline, notfalls bis zum Gerichtsverfahren – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Ändert sich die EU261? Die Reform vom Juni 2026

Im Juni 2026 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung zur Reform der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261). Sie stärkt die Fluggastrechte, lässt aber die bestehende 3-Stunden-Schwelle bei Verspätungen und die Entschädigung von €250 bis €600 unverändert. Zu den geplanten Änderungen zählen eine schnellere Ersatzbeförderung, ein kostenloses Handgepäckstück im Basistarif, ein besserer Schutz für besonders schutzbedürftige Reisende sowie eine klarere Liste außergewöhnlicher Umstände. Wird die Reform förmlich angenommen, sollen die neuen Regeln ab der zweiten Hälfte des Jahres 2027 gelten. Bis dahin bleiben die heutigen EU261-Regeln in vollem Umfang in Kraft.

Warum SkyRefund?

Mit einer 98 % Erfolgsquote macht SkyRefund das Durchsetzen Ihrer Entschädigung unkompliziert – und genießt deshalb das Vertrauen von über 1,6 Millionen Passagieren seit 2017.

Wir unterstützen Fluggäste in 12 Sprachen und 6 Rechtsräumen (EU, Vereinigtes Königreich, Türkei, Saudi-Arabien, Brasilien und Kanada) dabei, ihre Rechte durchzusetzen. SkyRefund arbeitet nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Gebühr“; unsere Standardgebühr beträgt 35 % des Entschädigungsbetrags. Zum Start genügt unser Entschädigungsrechner.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei einer Flugannullierung?

Je nach Flugdistanz €250, €400 oder €600 pro Person – zusätzlich zur Erstattung oder Umbuchung. Voraussetzung ist, dass die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat und die Annullierung zu verantworten hat.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn der Flug kurzfristig annulliert wird?

Ja. Erfolgt die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und wird kein passender Ersatzflug angeboten, haben Sie in der Regel Anspruch. Je kurzfristiger informiert wird, desto eher bleibt der Anspruch bestehen.

Erhalte ich sowohl Erstattung als auch Entschädigung?

Ja, das sind zwei getrennte Rechte. Die Erstattung des Flugpreises (Art. 8) ersetzt Ihr Ticket, die Entschädigung (Art. 7) ist eine zusätzliche Pauschale für die Unannehmlichkeit. Beide können nebeneinander bestehen.

Was passiert bei außergewöhnlichen Umständen?

Bei Unwetter, Streiks der Flugsicherung oder ähnlichen Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Airline entfällt die Entschädigung nach Art. 7. Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung schuldet die Airline jedoch weiterhin.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch einzureichen?

In Deutschland 3 Jahre ab dem Ende des Jahres der Annullierung (§ 195 BGB). Auch Flüge aus den Vorjahren können also häufig noch geltend gemacht werden.

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Quellen

Geprüft von Tsvetelina Botseva, Rechtsberaterin bei SkyRefund · Zuletzt geprüft: 27.06.2026

Die Verspätung hat eine positive Seite.

Du kannst eine Entschädigung von bis zu 600€ erhalten.

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