Das einzig Gute,
was eine Fluganullierung bringen kann
Sie können bis zu 600€ Entschädigung bekommen
Leitfaden zur Forderung von Flugstornierung Entschädigung
Auf dem Weg zum Flughafen, Koffer gepackt, bereit für die Reise. Nur um das rot blinkende Zeichen „Flug annulliert“ neben Ihrer Destination auf der Abflugtafel zu sehen. Ist Ihnen das schon einmal passiert? Wenn ja, kennen Sie die Enttäuschung, wenn Sie Ihre Pläne nach der Ankunft entsprechend ändern müssen.
Leider ist diese Situation unvorhersehbar und ist für die Passagiere oft eine (böse) Überraschung. Das einzig Gute, das sich aus einer Flugannullierung oder -verspätung ergeben kann, ist die Entschädigung. Auf die haben Sie als Fluggast gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 (und auch dem britischen Recht) Anspruch.
Die Europäische Union gewährleistet Fluggastrechte. Die Union könnte Ihnen eine finanzielle Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Person garantieren. Das ist so, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum storniert wird. Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat diese Verordnung nach dem Brexit in sein innerstaatliches Recht übernommen. Britische Bürger können ebenfalls von diesem Rechtsschutz profitieren.
Sie brauchen nicht die Fluggesellschaft anzurufen oder sich mit Formularen und anderen Dokumenten zu befassen. Wir erledigen gerne alles für Sie. Sie können unseren kostenlosen Rechner für die Entschädigung nutzen, um Ihren Anspruch zu prüfen.
In diesem Artikel haben wir alles zusammengefasst, was Sie über Ansprüche für eine Entschädigung bei Flugstornierungen wissen müssen.
Wann steht Ihnen eine Flugstornierung Entschädigung zu?
Um Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung unter EU Verordnung 261/2004 zu haben, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Fluggesellschaft benachrichtigt Sie weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Stornierung
UND
anbietet keinen Alternativflug innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens im Verhältnis zu dem ursprünglich geplanten Flug.
- Ihr Flug startet planmäßig in einem Flughafen in der EU. EU-Länder sollten der Abfahrtsort sein.
ODER
Sie reisen mit einem Flug nach Europa, der von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Eine Entschädigung bei Flugausfall bekommen Sie, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich ist.
Außergewöhnliche Umstände
Wie bereits erwähnt, muss die Fluggesellschaft die Verantwortung für die Annullierung tragen, damit Fluggäste im Falle eines annullierten Fluges Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, die als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Reisende können keine Erstattung verlangen, wenn ihr Flug aus einem der folgenden Gründe nicht angetreten wurde:
- Schlechtes Wetter (extreme Bedingungen wie starker Regen oder ein heftiger Schneesturm)
- Vogelschläge
- Einschränkungen der Flugsicherung
- Medizinische Notfälle
- Zivile oder politische Unruhen
- Bedrohungen für die Sicherheit (wie Sabotage oder Terroranschläge)
Fluggesellschaften versuchen häufig, Unterbrechungen des Fluges mit Gründen wie „technische Probleme“, „betriebliche Umstände“ oder Streiks des Personals der Fluggesellschaft zu „entschuldigen“. Der Europäische Gerichtshof vertritt hier dennoch einen klaren Standpunkt. Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, ihre Flugzeuge in einem guten Zustand zu halten. Auch sollten sie ihr Personal so führen, dass ihre Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Wenn Ihr Flug also aufgrund technischer Schwierigkeiten oder eines 'Wildcat Strike' erheblich verspätet oder annulliert wird, haben Sie das uneingeschränkte Recht, Ihre Entschädigung gemäß EU261 zu fordern.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug hängt hauptsächlich von der Entfernung der Reise ab. Aber auch von der Ankunftszeit des Ersatzfluges (falls vorhanden). Das bedeutet, dass Sie notieren müssen, wann Ihr Ersatzflug an Ihrem endgültigen Zielort ankommt. Wenn die Gesamtdauer der Verspätung nicht erheblich ist, könnte Ihre Entschädigung beträchtlich reduziert werden.
Die Erstattung reicht von €250 bis €600 und die Bedingungen, unter denen Sie einen bestimmten Betrag erhalten, haben wir in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
| 3+ Std. | Entfernung | Beispiel-Flug |
|---|---|---|
| 250€ | Weniger als 1,500 km | Amsterdam → Berlin (650 km) |
| 400€ | 1,500 – 3,500 km | Berlin → Athen (1,800 km) |
| 400€ | Mehr als 3,500 km (innerhalb EU) | Teneriffa → Berlin (3,600 km) |
| 600€ | Mehr als 3,500 km (Abflug EU) | Berlin → New York (6,500 km) |
Wie Sie schon sehen, ist es nicht egal, welche Distanz geflogen wird. Bei Flügen, die zwischen 1.500 Kilometer und 3.500 Kilometer zum Beispiel sind, erhalten Sie immer 400 €.
Beachten Sie, dass EU261 für die Länder des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) gilt, der die folgende Länder und Territorien umfasst:
- die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- das Vereinigte Königreich;
- Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln;
- und Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, Schweiz.
Zusätzlich
Abgesehen von der rechtzeitigen Benachrichtigung über die Stornierung, muss die Fluggesellschaft Ihnen schnellstmöglich einen von zwei Dingen anbieten. Entweder einen Ersatzflug ODER eine vollständige Erstattung des Ticketpreises (von dem ursprünglich gebuchten Flug) anbieten. Darüber hinaus sollte sie entweder Ihre Kosten für Verpflegung und Unterkunft übernehmen. Die Fluglinie könnte Ihnen auch einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort buchen, wenn die Stornierung nach dem ersten Abschnitt Ihrer Reise erfolgt ist.
All dies gilt auch dann, wenn der Flug aufgrund Umstände außer des Gewöhnlichen annulliert wurde, da die EU Verordnung 261/2004 und die britische Bestimmungen des Gesetzes (und tatsächlich auch das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten) die Fluggesellschaften dazu verpflichten, ihre Kunden im Falle von Unterbrechungen des Fluges zu schützen. Zum Glück sollen die Fluglinien gemäß diesen Verordnungen auch Entschädigungen zahlen.
Dies bedeutet noch etwas. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Ihnen die vollen Kosten für Ihre Buchung zu erstatten, wenn Sie Anschlussflüge hatten und einen davon aufgrund der Annullierung verpasst haben. Beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn beide Flüge unter der gleichen Buchungsnummer gebucht wurden. Andernfalls wird Ihre Flugentschädigung nur für die Strecke des annullierten Fluges (und nicht für die gesamte Reise) berechnet.
Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie der Fluggesellschaft kein zusätzliches Geld schulden, wenn Sie für den Ersatzflug ein Klassen-Upgrade erhalten. Der Anspruch auf Entschädigung besteht dann im Angebot für eine bessere alternative Beförderung. Werden Sie dagegen zurückgestuft, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des ursprünglichen Ticketpreises.
Entschädigung bei Flugausfall: Internationale Flüge
Auch Flugannullierungen außerhalb Europas sind durch internationales Luftfahrtrecht geregelt. Je nach Land gelten unterschiedliche Vorschriften für den Luftverkehr. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen bei Flugausfällen auf internationalen Strecken.
Annullierung von Flügen mit türkischen Fluggesellschaften
Flüge mit einem Zwischenstopp in der Türkei können unter die türkische Passagierschutzverordnung (SHY) fallen. Diese Regelung gilt für Flüge, die von der Türkei abfliegen oder dort landen, sofern sie von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wurde Ihr Flug aus Gründen annulliert, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € geltend machen.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Annullierung erfolgte innerhalb von 14 Tagen vor Abflug und es wurde kein geeigneter Alternativflug angeboten.
- Der Flug startete in der Türkei oder landete dort und wurde von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt.
Ferner haben Passagiere Anspruch auf eine Umbuchung oder die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Während der Wartezeit muss die Fluggesellschaft außerdem für angemessene Betreuung sorgen, einschließlich Verpflegungsgutscheinen und gegebenenfalls einer Hotelunterkunft.
Annullierung von Flügen nach Kanada
Für Flüge nach, von oder innerhalb Kanadas gelten die kanadischen Fluggastrechtebestimmungen (Air Passenger Protection Regulations – APPR). Bei Flugannullierungen besteht ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sofern die Störung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag und vermeidbar gewesen wäre.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung am Endziel sowie nach der Größe der Fluggesellschaft:
- 125 CA$ (ca. 77 €) bis 400 CA$ (ca. 245 €) bei Verspätungen zwischen 3 und 6 Stunden
- 250 CA$ (ca. 155 €) bis 700 CA$ (ca. 430 €) bei Verspätungen zwischen 6 und 9 Stunden
- 500 CA$ (ca. 308 €) bis 1.000 CA$ (ca. 616 €) bei Verspätungen von mehr als 9 Stunden
Annullierung von Flügen nach oder innerhalb Brasiliens
Alle Flüge, die von einem brasilianischen Flughafen abfliegen, sind unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft durch die ANAC-Resolution Nr. 400/2016 geschützt.
Im Falle einer Flugannullierung haben Passagiere Anspruch auf materielle Unterstützungsleistungen, darunter:
- Gutscheine für Speisen und Getränke
- Hotelunterkunft während der Wartezeit
- Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Zusätzlich muss die Fluggesellschaft einen Alternativflug oder eine Rückerstattung des Ticketpreises anbieten und die Passagiere alle 30 Minuten über den aktuellen Flugstatus informieren.
Im Gegensatz zu anderen internationalen Regelungen gelten Flugannullierungen und -verspätungen in Brasilien grundsätzlich als außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft. Eine finanzielle Entschädigung kann daher nur im Falle einer Nichtbeförderung geltend gemacht werden.
Flugannullierung bei Flügen nach oder von Saudi-Arabien
Bei Flügen nach oder von Saudi-Arabien sind die Fluggastrechte durch die GACA-Verordnung geregelt. Diese gilt für Flüge,
- die von Saudi-Arabien abfliegen oder dort landen und
- die von einer saudischen Fluggesellschaft durchgeführt werden
Im Falle einer Flugannullierung haben Passagiere Anspruch auf einen Alternativflug sowie auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft.
Lehnen Sie den angebotenen Alternativflug ab, können Sie eine Entschädigung in Form eines Prozentsatzes des nicht genutzten Ticketpreises sowie eine Rückerstattung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Annullierung:
- 60 bis 14 Tage vor Abflug: 50 % des Flugpreises (für den nicht genutzten Flug) plus Rückerstattung
- 14 Tage bis 24 Stunden vor Abflug: 75 % des Flugpreises plus Rückerstattung
- Weniger als 24 Stunden vor Abflug: 150 % des Flugpreises plus Rückerstattung
Was sollten Sie tun, wenn Ihr Flug storniert wird?
- Bewahren Sie Ihre Bordkarte. Auch die Bestätigung der Buchung und der Nachweis, auf wann genau die Fluggesellschaft Sie über die Annullierung informiert hat. Dabei kann es sich um eine E-Mail, eine SMS oder eine Durchsage am Flughafen handeln. Diese kann für Ihren Anspruch auf Entschädigung entscheidend sein.
- Wenden Sie sich für weitere Informationen an den Kundendienst der Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach einem Ersatzflug.
- Wenn Sie einen Ersatzflug erhalten, notieren Sie sich die Abflug- und Ankunftszeiten.
- Wenn Sie am Flughafen warten und/oder übernachten müssen, bewahren Sie alle Quittungen für Essen, Getränke und Übernachtungen in einem Hotel auf.
Vergessen Sie nicht, dass die EU-Fluggastrechte nicht nur gelten, wenn Ihr Flug gestrichen wird. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung auch, wenn:
- Ihr Flug verspätet abfliegt und Sie mit großer Verspätung (über 3 Stunden) an Ihrem Zielort ankommen;
- Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung verweigert wird.
Das erfahrene Anwaltsteam von SkyRefund hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie eine Entschädigung beantragen möchten. Wir arbeiten nach dem Prinzip „No win, no fee“. Wir begleiten und unterstützen Sie während des gesamten Vorgangs. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und lassen Sie uns den Rest erledigen.