EU261: Ihre Passagierrechte und Entschädigungsansprüche

Man könnte argumentieren, dass der Luftverkehr die größte Errungenschaft ist, die die Menschheit erreicht hat. Stellen Sie sich vor, Sie müssten einen Zug oder einen Bus nehmen, um einen ganzen Kontinent zu überqueren, oder ein Schiff besteigen, um über das Meer zu reisen. Das wäre nicht nur erheblich zeitaufwendig, sondern auch unangenehm und sogar beängstigend. Ein Flugzeug für mehrere Stunden zu besteigen, scheint eine vernünftigere Wahl zu sein, die Sie viel schneller an Ihr endgültiges Ziel bringt.
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Mit der zunehmenden Zugänglichkeit und Beliebtheit des Luftverkehrs stehen sowohl Flughäfen als auch Passagiere jedoch vor größeren Herausforderungen. Daher ist das Reisen mit dem Flugzeug keine Garantie für „ruhige Fahrten“.
Einige Menschen verlassen sich auf ihre Kreditkarten, die Reiseschutz bieten, wenn die Flugbuchung mit diesen Karten gekauft wurde. Allerdings hat nicht jeder Zugang zu solchen Diensten, und hier kommt das europäische Recht den Flugpassagieren zu Hilfe, die eine Flugstörung erlitten haben.
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (auch als EU 261 bezeichnet) des Europäischen Parlaments und des Rates schützt Passagiere und deren Rechte in vier Hauptfällen:
- Verspäteter Flug;
- Stornierter Flug;
- Verweigerung der Beförderung;
- Herabstufung.
Die Verordnung gilt für die Länder des Europäischen Gemeinsamen Luftraums (ECAA), nämlich 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Die berechtigten Flüge sind die, die vom ECAA abfliegen oder in den ECAA mit einem auf dem ECAA basierenden Fluggesellschaft ankommen, und der Entschädigungsbetrag hängt von der Entfernung des Fluges und dem Reiseziel ab.
Nach dem Brexit hat das britische Gesetz viele EU-Passagierrechte übernommen, und britische sowie EU-Fluggesellschaften sind verpflichtet, Flugpassagiere aus dem Vereinigten Königreich und der EU gleichermaßen zu behandeln und zu entschädigen. Der Hauptunterschied bisher ist, dass die Entschädigungsbeträge für britische Reisende in britischen Pfund liegen und zwischen 220 £ und 520 £ variieren.
In diesem Artikel werden wir jede der Hauptszenarien aufschlüsseln und Ihnen alle wichtigen Informationen über Ihre Rechte als Flugpassagier und was Sie als Erstattung erwarten können, wenn Sie eine dieser unangenehmen Situationen erlebt haben.
Verspäteter Flug
Wenn ein Flug verspätet ist, kann der Erstattungsbetrag bis zu 600 € erreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wartezeit am Flughafen vor dem Abflug keine Rolle für den Entschädigungsanspruch spielt. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und wird auf Basis der geplanten Ankunftszeit berechnet.
Wenn der Pilot die Verspätung jedoch ausgleicht und Sie 2 Stunden und 55 Minuten nach der geplanten Ankunft ankommen, sind Sie nicht berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten, auch wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden nach der ursprünglich geplanten Abflugzeit gestartet ist.
Ihr Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Flugverspätung hängt nicht nur von der Dauer der Verspätung ab, sondern auch von deren Ursache. Passagiere haben Anspruch auf Erstattung, solange die Störung nicht durch Umstände außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft verursacht wurde.
Außergewöhnliche Umstände umfassen, aber sind nicht beschränkt auf:
- Schlechtes Wetter (z. B. Schneestürme, Windstürme, geringe Sicht);
- Streiks des Flughafenpersonals und der Gewerkschaften;
- Vogelstrikes;
- Beschränkungen der Flugverkehrskontrolle (einschließlich Landebahn-Sperrungen);
- Politische und zivile Unruhen.
Die Entschädigung für Flugverspätungen nach der EU261-Verordnung wird auf Basis der Flugentfernung und der Verspätung wie folgt bestimmt:
Wenniger als 3 Stunden |
Zwischen 3 - 4 Stunden |
Mehr als 4 Stunden |
Entfernung |
|
€250 | €250 | Alle Flüge bis 1500 km |
|
€400 |
€400 |
Alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km |
|
€400 |
€400 |
*Alle inner-europäischen Flüge über 3500 km |
€300 |
€600 | *Alle Flüge außerhalb der EU über 3500 km |
Stornierter Flug
Es sei denn, die Stornierung war aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wenn ein Flug in letzter Minute storniert wird, haben die Passagiere Anspruch auf eine Erstattung. Die Berechtigung für Flugstornierungsentschädigung, die durch die EU-Verordnung 261 abgedeckt ist, basiert auf den folgenden Anforderungen:
- Ihr Flug muss von einer EU-Fluggesellschaft betrieben werden oder ursprünglich von einem EU-Flughafen abfliegen;
- Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Stornierung des Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt haben;
- Die Fluggesellschaft muss für die Störung verantwortlich sein.
Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen die Fluggesellschaft von der Zahlung der Stornierungsentschädigung befreit ist:
- Sie werden 14 Tage oder mehr vor dem ursprünglichen Abflugdatum über die Stornierung informiert;
- Sie werden 13 bis 7 Tage vor dem ursprünglich geplanten Flug über die Stornierung informiert und Ihnen wird ein Alternativflug angeboten, der nicht mehr als zwei Stunden vor dem geplanten Abflug oder nicht mehr als vier Stunden nach dem geplanten Ankunftszeitpunkt abfliegt;
- Sie werden weniger als eine Woche vor dem ursprünglichen Abflug über die Stornierung informiert und Ihnen wird ein Alternativflug angeboten, der nicht mehr als eine Stunde vor dem geplanten Abflug oder nicht mehr als zwei Stunden nach dem geplanten Ankunftszeitpunkt abfliegt.
Wie bei Flugverspätungen hängt gemäß der EU-Verordnung 261 der Betrag der Entschädigung für eine Flugstornierung von der Flugdistanz ab. Die minimale Erstattung, die Sie erhalten können, beträgt 250 €, und die maximale Erstattung 600 €, wobei Sie die spezifischen Bedingungen im Abschnitt „Verspäteter Flug“ oben überprüfen können.
Die Fluggesellschaft wird keine Entschädigung zahlen, wenn der Alternativflug innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens im Vergleich zum ursprünglichen Flug abfliegt und landet. Sie können auch keine Entschädigung beantragen, wenn Sie mehr als 2 Wochen im Voraus über die Stornierung informiert wurden. Sie haben jedoch weiterhin Anspruch auf eine volle Rückerstattung der Ticketkosten oder eine Umbuchung auf Ihr Endziel.
Verweigerung der Beförderung
Neben einer Flugstörung wie einer Verspätung oder Stornierung haben Passagiere, die in/aus/nach der Europäischen Union reisen, auch Anspruch auf Entschädigung, wenn sie die sogenannte „Bumping“-Situation erleben oder ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wird.
Wenn das Flugpersonal Ihnen den Zutritt zum Flugzeug aufgrund von Überbuchung verweigert, können Sie eine Erstattung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 beantragen. Der Erstattungsbetrag hängt von der Flugdistanz und dem Flugplan ab, ebenso wie im Falle einer Flugverspätung. Der Betrag reicht von 250 € bis 600 € und der Prozess zur Beantragung der Entschädigung ist derselbe.
Sie müssen jedoch beachten, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Sie sich freiwillig entscheiden, Ihren bestätigten Platz im Flugzeug aufzugeben und ein Angebot der Fluggesellschaft anzunehmen. In der Regel bieten sie Gutscheine, Flugmeilen und andere Vorteile im Austausch für den Sitzplatz an. Ihr Anspruch ist auch nicht berechtigt, wenn Sie zu spät am Gate ankommen, nicht die erforderlichen Reisedokumente haben oder eine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der anderen Passagiere darstellen.
Herabstufung
Das letzte Szenario, das durch das europäische Recht abgedeckt wird, ist die Herabstufung, d. h. Sie werden in eine niedrigere Klasse gesetzt, als Sie ursprünglich gebucht haben. Wenn dies geschieht, können Sie eine Entschädigung beantragen, deren Betrag vom Preis Ihres Tickets und der Flugdistanz abhängt:
- 30% des Ticketpreises – Flüge bis 1.500 km;
- 50% des Ticketpreises – Flüge innerhalb des ECAA von mehr als 1.500 km (außer Flüge zwischen dem ECAA und den französischen Überseegebieten) sowie alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
- 75% des Ticketpreises – alle anderen Flüge, einschließlich Flüge zwischen dem ECAA und den französischen Überseegebieten.
Falls Sie Anschlussflüge hatten, können Sie nur für den Flug eine Erstattung beantragen, der herabgestuft wurde, nicht für die gesamte Reise.
Zusätzliche Rechte
Falls Sie eine Stornierung, Verspätung, Überbuchung oder Herabstufung erlebt haben, haben Sie je nach Wartezeit möglicherweise zusätzlich Anspruch auf:
Rückerstattungen oder Rückflüge:
- Ihr Ticketpreis kann erstattet werden, und wenn Sie einen Anschlussflug hatten, muss die Fluggesellschaft Ihnen so schnell wie möglich einen Rückflug zum Abflughafen anbieten;
- Die Fluggesellschaft kann eine Umbuchungsoption zu Ihrem endgültigen Ziel anbieten, die es Ihnen ermöglicht, so schnell wie möglich dorthin zu gelangen;
- Die Fluggesellschaft kann eine Umbuchungsoption zu einem späteren Zeitpunkt anbieten, die Ihnen angenehm ist, jedoch müssen die Transportbedingungen gleich oder ähnlich bleiben, je nach Verfügbarkeit der Sitzplätze.
Anspruch auf Betreuungsleistungen:
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder storniert wurde und Sie längere Zeit am Flughafen verbringen müssen, haben Sie ein Recht auf Betreuungsleistungen, das Sie zu Folgendem berechtigt:
-
Mahlzeiten und Erfrischungen;
-
Hotelunterkünfte und, falls erforderlich, Transport zum/vom Flughafen;
-
Zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails kostenlos.
Wann Sie Entschädigung beantragen können
Wie bei den meisten rechtlichen Verfahren gibt es auch für die Einreichung Ihres EU261-Anspruchs auf Entschädigung im Falle von Flugstörungen eine Frist. Das Ablaufdatum für Ihr Recht auf Erstattung nach EU-Recht variiert von Land zu Land. Sie sollten beachten, dass nicht Ihre Nationalität den Zeitrahmen bestimmt, sondern das Land, in dem die Fluggesellschaft ansässig ist. In einigen Fällen kann auch entschieden werden, welches Gericht in rechtlichen Fällen mit dieser bestimmten Fluggesellschaft zuständig ist.
Unten finden Sie eine Liste der EU-Länder und des Vereinigten Königreichs, gruppiert nach der Frist für die Beantragung von Flugentschädigungen:
- 1 Jahr: Belgien, Bulgarien, Lettland, Polen
- 2 Jahre: Italien, Island, Niederlande, Slowakei, Slowenien, Schweiz
- 3 Jahre: Österreich, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Litauen, Norwegen, Portugal, Rumänien
- 5 Jahre: Frankreich, Griechenland, Ungarn, Spanien
- 6 Jahre: Zypern, Irland, Vereinigtes Königreich
- 10 Jahre: Luxemburg, Schweden
- Keine Frist: Malta
In der Tschechischen Republik müssen Sie die Fluggesellschaft innerhalb von 6 Monaten nach der Flugstörung über Ihren Anspruch informieren. Der Anspruch ist dann 3 Jahre lang gültig.
In Deutschland haben Sie bis zum Ende des dritten astronomischen Jahres Zeit, Ihr Recht auf Entschädigung auszuüben (nicht 3 Jahre ab dem Datum des Flugs).
In Schweden müssen Sie die Fluggesellschaft innerhalb von 2 Monaten über die Flugverspätung, Stornierung oder verweigerte Beförderung informieren. Danach können Sie von einem 10-jährigen Zeitraum profitieren, um den Anspruch einzureichen.
Einreichung Ihrer EU261-Entschädigungsansprüche
Die Mission von SkyRefund ist es, Passagieren zu helfen, die aufgrund von verweigerter Beförderung, Flugverspätung oder Flugstornierungen Anspruch auf die ihnen zustehende Erstattung haben.
Um Ihre Flugentschädigung zu beantragen, müssen Sie nur einige einfache Schritte folgen:
- Geben Sie Ihre Flugdaten in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein, um zu sehen, ob Sie für eine Entschädigung berechtigt sind. Reichen Sie Ihren Antrag über unsere Website ein, wenn Sie Anspruch auf eine Erstattung haben.
- Lassen Sie unser Team von Luftfahrtrechtsexperten sich um den gesamten Aufwand kümmern. Wir arbeiten mit einer führenden Kanzlei für Transportrecht zusammen und werden, wenn nötig, rechtliche Schritte unternehmen.
- Sie hören von uns, sobald wir die endgültige Entscheidung erhalten. Wenn wir Ihr Recht auf Entschädigung durchsetzen, wird das Geld sofort an Sie überwiesen. Unsere Gebühr beträgt 35 % des Entschädigungsbetrags + MwSt. Wenn es uns nicht gelingt, eine Entschädigung auszuhandeln, ist unser Service völlig kostenlos.