Welche Frist gilt für die Geltendmachung einer Flugverspätungsentschädigung?

Du hast gerade herausgefunden, dass Passagiere bei Flugverspätungen, -stornierungen oder -verweigerungen Anspruch auf Entschädigung haben. Und du wünschst, du hättest das vor ein paar Jahren gewusst, als du endlose Stunden am Flughafen verbracht hast, zusätzliche Ausgaben hattest oder vielleicht deinen Flug verpasst hast?

Vielleicht ist es noch nicht zu spät, für deine Rechte zu kämpfen und eine Forderung einzureichen!

Wie viele Jahre nach deiner Verspätung kannst du Flugentschädigung fordern?

Die Antwort variiert je nach deiner Reise - dem relevanten Abflug-, Zielort und der Fluggesellschaft. Aber bedenke, dass du möglicherweise immer noch einen gültigen Anspruch hast und die Möglichkeit, deine Passagierrechte geltend zu machen und das zu erhalten, was dir zusteht, es lohnt sich zu überprüfen.

Obwohl es komplex, mühsam und zeitaufwändig erscheinen mag, gib nicht auf. Wir sind hier, um dich durch den Prozess zu unterstützen, indem wir alle notwendigen Informationen zu deinen Rechten bereitstellen und sogar Expertenhilfe anbieten, wenn nötig!


Es gibt nur einegute Sachebei einer Verzögerung.

Sie können bis zu €600 Entschädigung erhalten.

Meinen Flug überprüfen


Entschädigung bei Flugverspätung: Die Fristen variieren je nach Gesetzgebung.

Zunächst einmal variieren Ihre Fluggastrechte im Falle von Flugausfällen, Verspätungen oder einer Verweigerung des Boardings je nach angewandter Gesetzgebung.

 

Die Europäische Union

Für Flüge, die von der Europäischen Union abfliegen oder in die EU kommen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden, können Sie eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 beantragen. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 600 Euro erhalten können, es sei denn, außergewöhnliche Umstände liegen vor. Die Fristen für die Einleitung von Gerichtsverfahren variieren zwischen 1 und 10 Jahren nach der Flugstörung, abhängig vom EU-Mitgliedsstaat.

Wenn Sie jedoch eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden bei Ankunft erlebt haben, können Sie einen gültigen Anspruch haben, es sei denn, es lagen außergewöhnliche Umstände vor (z. B. schlechtes Wetter oder versteckte mechanische Probleme). Die Fluggesellschaften haften nur, wenn der Grund für die Verspätung in ihrem Einflussbereich liegt (was tatsächlich auch Fälle von technischen Problemen umfasst).

 

Nicht-EU-Internationale Flüge

Auf der anderen Seite sind Ihre Rechte bei nicht-EU-internationalen Flügen durch das Montrealer Übereinkommen geschützt, und die Verjährungsfrist beträgt hier 2 Jahre.

 

Inlandsflüge

Beachten Sie, dass Inlandsflüge innerhalb der USA nicht vom Montrealer Übereinkommen oder EC261 abgedeckt sind. Sie könnten jedoch immer noch Anspruch auf Entschädigung im Falle von Flugstörungen in den USA haben.

Kanadische Reisende sollten ihre Rechte gemäß des kürzlich verabschiedeten Passagierrechts in Kanada überprüfen.

Entschädigung prüfen

Welche Frist gilt für die Beantragung von Flugverspätungsentschädigungen in der Europäischen Union?

Obwohl EC261 alle Flüge abdeckt, die von Europa abfliegen oder in die EU kommen und von europäischen Fluggesellschaften betrieben werden, gelten keine universellen Fristen. Darüber hinaus gibt es keine Vorlagenbriefe für die Einreichung Ihres Anspruchs.

Falls Sie unsicher sind und es schwer fällt, den Grund für Ihre Flugverspätung festzustellen, können Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner verwenden.

Wenn Sie alle oben genannten Kriterien erfüllt haben und glauben, dass Sie anspruchsberechtigt sind, erfahren Sie die Fristen in Ihrem Land.


1 Jahr Frist für Flugverspätungsentschädigungen

Sie haben nur ein Jahr nach der Störung Zeit, um Klage einzureichen und in Belgien und Polen eine Entschädigung zu fordern.

Flugentschädigungsansprüche in Belgien unterliegen dem belgischen Gesetz.

Für weitere Details zur Gesetzgebung in Polen konsultieren Sie das Zivilgesetzbuch, Artikel 778 und eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Sygn akt III CZP 111/16).


2 Jahre Frist für die Beantragung von Flugverspätungsentschädigungen

Sie haben 2 Jahre Zeit, Ihren Anspruch in Kroatien, Island (Isländisches Luftfahrtgesetz), Slowakei, Slowenien, Schweiz und den Niederlanden (überprüfen Sie das Niederländische Zivilgesetzbuch (Buch 8:1835)).

Die Frist für Klagen in Italien beträgt 2 Jahre und 4 Monate.


3 Jahre Frist für die Beantragung von Flugverspätungsentschädigungen

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, wenn Sie rechtliche Schritte in: Österreich, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland (geregelt durch das Finnische Verjährungsgesetz). Die gleiche Frist gilt in Deutschland (konsultieren Sie § 195 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches), Litauen, Norwegen, Portugal, Rumänien und Schweden.


5 Jahre Frist für Flugverspätungsentschädigungen

Dies ist die Frist, die in Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Spanien und Schottland gilt.


6 Jahre Frist für die Beantragung von Flugverspätungsentschädigungen

Dies ist die Verjährungsfrist in Zypern, Irland und im Vereinigten Königreich (außer Schottland).


10 Jahre Frist für die Beantragung von Flugverspätungsentschädigungen

Sie haben 10 Jahre Zeit, Ihren Entschädigungsanspruch in Luxemburg geltend zu machen.

Zu Ihrer Bequemlichkeit haben wir eine alphabetische Liste der EU-Mitgliedstaaten und die entsprechende Frist für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen vorbereitet:

 

Österreich 3 Jahre Italien 2 Jahre 4 Monate
Belgien 1 Jahr Litauen 3 Jahre
Bulgarien 5 Jahre Luxemburg 10 Jahre
Kroatien 2 Jahre Norwegen 3 Jahre
Zypern 6 Jahre Polen 1 Jahr
Tschechien 3 Jahre Portugal 3 Jahre
Estland 3 Jahre Schottland 5 Jahre
Finnland 3 Jahre Slowenien 2 Jahre
Frankreich 5 Jahre Slowakei 2 Jahre
Deutschland 3 Jahre Spanien 5 Jahre
Griechenland 5 Jahre Schweiz 2 Jahre
Ungarn 5 Jahre Schweden 3 Jahre
Island 2 Jahre Niederlande 2 Jahre
Irland 6 Jahre Vereinigtes Königreich
(außer Schottland)
6 Jahre

Die variablen Zeitgrenzen können Ihnen bei der Auswahl des Ortes, an dem Sie Ihren Anspruch auf Fluggastentschädigung geltend machen möchten, zugutekommen.

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Zusätzliche Informationen zu Ihrem Entschädigungsanspruch nach EG261

Für internationale Flüge innerhalb der EU können Sie Ihren Anspruch entweder im Herkunftsland oder im Zielland geltend machen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor 3 Jahren einen langen Flug zwischen London und Brüssel erlebt. In diesem Fall wäre es sinnvoll, das Verfahren im Vereinigten Königreich einzuleiten, wo die Verjährungsfrist 6 Jahre beträgt. Ein in Belgien eingereichter Anspruch wäre nicht gültig, da die dortige Frist nur 1 Jahr beträgt.

Nach europäischem Recht ist auch der Ursprung des Luftfahrtunternehmens wichtig, da dies möglicherweise eine zusätzliche Möglichkeit bietet, Ihre Rechte geltend zu machen.

Lassen Sie uns ein Beispiel untersuchen: Stellen Sie sich vor, Sie haben vor fünf Jahren einen langen Flug mit British Airways zwischen Helsinki und Rom erlebt. Sie könnten denken, dass die Frist für die Einreichung Ihres Anspruchs bereits abgelaufen ist, da sie in Finnland 3 Jahre und in Italien nur 2 Jahre beträgt. Die Tatsache, dass Ihr Flug jedoch von einem in Großbritannien ansässigen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wurde, gibt Ihnen die Möglichkeit, das Verfahren im Vereinigten Königreich einzuleiten, wo die Verjährungsfrist 6 Jahre beträgt.

Beachten Sie, dass bei einem Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land das EG261 immer noch gilt, jedoch die Verjährungsfrist im EU-Abflugsland gilt.

Die EU-Verordnung 261 bestimmt die Höhe der Entschädigung in Bezug auf die Flugstrecke.

  • Für Flüge bis zu 1500 km beträgt Ihre Entschädigung maximal €250,
  • Liegt die Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 km, erhöht sich der Betrag auf €400,
  • Ein Langstreckenflug über 3500 km berechtigt Sie zu maximal €600.

Nach der EU-Verordnung 261 haben Fluggäste Anspruch auf diese Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die ihnen durch die lange Verzögerung, stornierten Flug oder verpassten Anschluss entstanden sind.

Zusätzlich zu den oben genannten haben Passagiere bei langen Verzögerungen Anspruch auf Betreuung und Unterstützung. Grundsätzlich müssen ihre Kosten für Essen und Trinken vom Luftfahrtunternehmen übernommen werden. Und wenn sich ihre Verzögerung über Nacht erstreckt, muss die Fluggesellschaft Ihre Unterkunft bezahlen.

Andererseits ist die Fluggesellschaft bei einem Flugausfall verpflichtet, entweder:

  • Ihnen einen alternativen Flug zu Ihrem Ziel anzubieten oder
  • Ihnen den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn Sie sich gegen einen Flug entscheiden.

Beachten Sie, dass Sie bei einem Verschulden der Fluggesellschaft Anspruch auf Entschädigung zusätzlich zur Rückerstattung haben.

Bewahren Sie Ihren Bordpass und das Buchungsbestätigungsschreiben auf. Alle Informationen, die Sie benötigen, um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, befinden sich auf Ihrem Bordpass. Bewahren Sie ihn also gut auf!


Was ist die Frist für die Beantragung von Entschädigung für Flugverspätungen bei internationalen Flügen außerhalb der EU?

Wie bereits erwähnt, unterliegt der internationale Luftverkehr dem Übereinkommen von Montreal, das von 133 Vertragsparteien unterzeichnet wurde.

Dies bedeutet, dass bei einer langen Flugverspätung während einer Reise von New York nach Shanghai beispielsweise die Fristen des Montrealer Übereinkommens gelten. Mit anderen Worten, Sie haben nur 2 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.

Beachten Sie, dass bei einem Flug nach Shanghai, der von Paris aus startet, Ihre Verjährungsfrist länger ist. Ihr Abflugort gibt Ihnen das Recht, Verfahren nach EG261 einzuleiten, und die Frist in Frankreich beträgt 5 Jahre.

Eine weitere wichtige Anmerkung hier ist, dass das Montrealer Übereinkommen Ihnen Anspruch auf Schadensersatz gewährt, d. h. finanzielle Verluste. Daher hat die Fluggesellschaft bei einer langen Verzögerung, wenn Sie zusätzliche Ausgaben für Essen, Trinken, Unterkunft hatten, Sie zu entschädigen.

Im Gegensatz zu EG261 haben Fluggäste jedoch nach dem Montrealer Übereinkommen keinen Anspruch auf Entschädigung für die Unannehmlichkeiten verursacht.

Weitere Rechte, die durch das Montrealer Übereinkommen abgedeckt sind, sind der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck sowie Verletzungen während des Fluges, des Einsteigens oder Aussteigens aus dem Flugzeug.

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Zusätzliche Informationen zu internationalen Flügen außerhalb der EU

Die Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen ist in den sogenannten Sonderziehungsrechten festgelegt. Diese werden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgelegt und können in nationale Währungen umgerechnet werden. Die Haftung der Fluggesellschaft ist auf 4.694 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Passagier begrenzt, was ungefähr EUR 5.800 entspricht.

Beachten Sie, dass die Grenze mit der Inflation steigt und alle 5 Jahre aktualisiert wird.

Passagiere haben auch Anspruch auf bis zu 1.131 SDR oder etwa EUR 1.400 für Schäden (finanzielle Verluste), die durch die Verzögerung, Beschädigung oder den Verlust ihres Gepäcks entstehen.

Wenn Sie eine Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen beantragen möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können Klage auf Schadensersatz im Heimatland des Luftfahrtunternehmens einreichen. Wenn Ihr Flug von New York nach Shanghai beispielsweise von China Airlines durchgeführt wurde und die Fluggesellschaft in Taiwan registriert ist, können Sie dort Ihren Anspruch geltend machen.
  • Alternativ können Sie Ihren Entschädigungsanspruch bei einem Gericht am Ort des Vertragsschlusses einreichen.
  • Ihre dritte Möglichkeit besteht darin, eine Schadensersatzklage vor Gerichten am Bestimmungsort Ihres Fluges einzureichen.

Die Verjährungsfrist nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt 2 Jahre. 

Als Fluggast haben Sie also zwei Jahre ab dem Datum Ihrer Ankunft Zeit, die erforderlichen Dokumente zu sammeln und Ihren Anspruch geltend zu machen.

Beachten Sie, dass bei einem Unfall die 2-jährige Frist ab dem Zeitpunkt der geplanten Ankunft des Flugzeugs berechnet wird.


Gute Reise!